Entscheidung im Gelsenkirchener Knöllchen-Streit: Kein Gewohnheitsrecht Lokalzeit Ruhr 25.11.2024 02:38 Min. Verfügbar bis 25.11.2026 WDR Von Rainer Kuka

Entscheidung im Gelsenkirchener Knöllchen-Streit: Kein Gewohnheitsrecht

Stand: 25.11.2024, 18:26 Uhr

In Gelsenkirchen endete ein Streit um Knöllchen vor Gericht. Anwohner wollten nicht zahlen. Nun gab es einen Kompromiss.

Fast zehn Jahre ging es gut. Anwohner der Gelsenkirchener Innenstadt haben jahrelang vor ihrer Haustür geparkt und niemanden hatte es gestört. Doch plötzlich hagelte es Knöllchen, weil die Stadt sagte, sie dürften dort nicht stehen.

Im Kern geht es um vier Parkplätze. Sie gehören zum "Anwohner-Parkbereich S". Die betroffenen Anwohner haben einen Parkausweis für einen anderen Bereich. Weil die Parkplätze aber direkt vor der Haustür sind, haben die Anwohner einfach dort geparkt.

Anwohner wollten Bußgeld nicht zahlen

Die Stadt Gelsenkirchen hatte das in den vergangenen Jahren toleriert. Im Mai wurde die Regelung geändert. Die Stadt sagt, dass die Parkplätze einem anderen Parkgebiet zugeschlagen worden seien. Dies sei bereits vor über zehn Jahren am grünen Tisch entschieden worden.

Als Antwort auf die Knöllchen beschlossen die Anwohner, ihre Knöllchen nicht zu bezahlen. Sie pochten auf eine Art Gewohnheitsrecht. Insgesamt haben sich laut den Anwohnern rund 80 Knöllchen angestaut - umgerechnet mehr als 3000 Euro.

Kompromiss vor Gericht

Ein Richter entschied am Montag, dass es ein Gewohnheitsrecht auf die Parkplätze nicht gebe. Falsch geparkt sei falsch geparkt. Der Prozes ging mit einem Kompromiss zuende. Die betroffenen Anwohner müssen das erste Bußgeld nicht bezahlen. Alle weiteren schon.

Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Stadt Gelsenkirchen
  • Amtsgericht Gelsenkirchen

Über dieses Thema berichtet der WDR am 26.11.2024 in der Lokalzeit Ruhr im Radio auf WDR2 und am 25.11.2024 um 19.30 Uhr im WDR-Fernsehen.