Angeklagt ist der Marokkaner Mohamed A . Er hat bis zu seiner Verhaftung in Burscheid gelebt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit vor.
Angeklagter soll in Deutschland Oppositionelle ausgespäht haben
Laut Anklage soll der 36-Jährige Anhänger, der der oppositionellen marokkanischen HIRAK-Bewegung angehören soll, für den marokkanischen Auslandsnachrichtendienst (DGED) ausgespäht haben. Er räumte ein, dass er nur dem algerischen Teil der Protestbewegung und deren Anhängern Informationen weitergegeben habe.
Die Hirak - Protestbewegung
Die Hirak-Protestbewegung prangert Korruption und Machtmissbrauch in Marokko an. Entstanden war sie 2016 aus der Empörung über den Tod eines Fischverkäufers. "Ich habe selbst als Blogger die Hirak-Protestbewegung von Europa aus mit kritischen Berichten auf meiner Facebook-Seite unterstützt", sagte der heute Marokkaner aus.
Rekrutierung durch den Geheimdienst
Anfang 2020 sei er zum marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf gegangen, um sich ein Führungszeugnis für eine Reise in die Heimat zu besorgen. Laut Anklage hatte ihn ein Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes danach angesprochen und rekrutiert. In der Folgezeit soll er auftragsgemäß Informationen zu Oppositionellen geliefert haben.
5.000 Euro Gegenleistung
Als Gegenleistung habe der Dienst Reisekosten in Höhe von fast 5.000 Euro übernommen. Darunter auch eine Reise seines Vaters. Der 36-Jährige war als Jugendlicher zunächst seinem Vater nach Spanien gefolgt, der dort Gastarbeiter war. Über die Stationen Spanien und Belgien sei er später "zufällig nach Deutschland gekommen."
Beschuldigter ist vorbestraft
Am 14. November war der Angeklagte in seiner Wohnung in Burscheid festgenommen worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. "Ich war überrascht", sagte er dazu heute. "Ich hab hier nie was falsch gemacht." In Belgien offenbar schon. Da hat er wegen Drogendelikten fünf Monate im Gefängnis gesessen. Seit seiner Festnahme sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Für den Prozess sind bis Ende August noch neun weitere Verhandlungstage geplant. Die Strafen für geheimdienstliche Agententätigkeit reichen von Geld- bis zu Haftstrafen von fünf Jahren.