Die Bezirksregierung Arnsberg hat am Donnerstag (29.03.2018) entschieden, dass es mit dem umstrittenen Braunkohletagebau Hambach weitergeht. Der Antrag des Betreibers RWE Power zum Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 wurde genehmigt.
Dieser regelt viele Aspekte des Tagebaubetriebs, unter anderem auch die umstrittenen Rodungen im Hambacher Forst. Die Bezirksregierung in Arnsberg folgt damit der Einschätzung von RWE. Die sehen nach einem neuen Gutachten keine naturschutzrechtlichen Hürden für einen Weiterbetrieb. Jetzt erwartet die Polizei weitere Proteste der Braunkohleaktivisten.
Rechtsstreit mit BUND
Der Zulassung am Donnerstag war eine nochmalige, eingehende Überprüfung der naturschutzrechtlichen Bedeutung des Hambacher Forsts vorangegangen, so die Bezirksregierung in ihrer Pressemitteilung. Im Ergebnis bestätigte sich hierbei, dass die bereits vorhandenen Schutzgebiete ausreichend sind, um Arten und Lebensräume zu schützen, so die Bezirksregierung weiter.
Beim Artenschutz wird ein von der Arbeitsgruppe "Bewahrung der Vorkommen von Fledermäusen im Bereich des Tagebaus Hambach und seinem Umfeld" der Bezirksregierung Arnsberg erarbeitetes artspezifisches Monitoring seit 2004 durchgeführt und die Ergebnisse in speziellen regelmäßigen Monitoring-Berichten dokumentiert.
Rodungsstopp bis zum 1. Oktober 2018
Im Streit um die Rodung des Hambacher Waldes zwischen BUND und RWE Power hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2017 einen vorläufigen Rodungsstopp verhängt und einen Vergleich vorgeschlagen, wonach ein neues Sachverständigengutachten zur Fortführung des Tagebaus eingeholt werden sollte.
Die Bezirksregierung Arnsberg verlängerte daraufhin die Betriebserlaubnis bis zum 31. März 2018 mit der Einschränkung, auf Rodungen verzichten zu müssen. Die können nach der Entscheidung vom Donnerstag ab dem 1. Oktober 2018 wieder beginnen.