Im Vordergrund stehen vier E-Scooter aufgereiht, in Hintergrund schiebt ein Mann einen E-Scooter zum Parkplatz

Neue Regeln: Werden E-Scooter bald wie Fahrräder behandelt?

Stand: 30.07.2024, 15:03 Uhr

Seit fünf Jahren sind E-Scooter Teil des Straßenverkehrs. Jetzt ist es Zeit, die Regeln zu überarbeiten. Diese Vorschläge gibt es.

Von Daniel Schwingenheuer

Über wenig wird so leidenschaftlich diskutiert wie über E-Scooter. Für die einen sind sie eine echte Erleichterung, auch große Strecken schnell zurückzulegen. Für die anderen sind sie Elektroschrott, der auf den Gehwegen herumsteht. Nachdem die E-Scooter vor fünf Jahren offiziell Teil des Straßenverkehrs geworden sind, ist es Zeit, die Regeln noch einmal zu überarbeiten. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür jetzt einen Vorschlag gemacht, der Folgendes vorsieht:

Alle E-Scooter mit Blinkern ausstatten

In dem Entwurf werden die Vorschriften in zwei Bereichen angepasst. Einer davon ist die technische Ausstattung von E-Scootern. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen hatten ergeben, dass das "Blinken" mit der Hand schlecht funktioniert. Viele fühlten sich unsicher, wenn sie während der Fahrt eine Hand vom Lenker nehmen müssten, um die neue Richtung anzuzeigen. Deswegen soll in Zukunft jeder neue E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein müssen.

Neue E-Scooter Regelungen

WDR Studios NRW 30.07.2024 01:26 Min. Verfügbar bis 30.07.2026 WDR Online


Der TÜV-Verband begrüßt die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zur Verkehrssicherheit der Roller. Laut Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, seien die Anpassungen essenziell, um die Fahrsicherheit zu steigern. Neben den Blinkern sollen die Standards für die Batterie überarbeitet werden, und die E-Scooter sollen voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen haben.

Anpassung an die geltenden Regelungen für Fahrräder

Fahrradfahrerschild an einer Ampel; rechts abbiegen dürfen nur Fahrradfahrer

Grünpfeil erlaubt Fahrrädern das Abbiegen.

Der zweite Bereich, in dem die Regeln angepasst werden sollen, ist die Behandlung von E-Scootern im Straßenverkehr. Geht es nach den Ideen des Bundesverkehrsministeriums, dann sollen E-Scooter, wann immer es möglich ist, so behandelt werden wie Fahrräder. Steht beispielsweise eine Ampel auf "rot", und es hängt ein Grünpfeil für Abbieger neben der Ampel, dann dürften bald auch E-Scooter trotz der roten Ampel abbiegen.

Außerdem würden "Radverkehr frei"-Schilder an Fußgängerzonen ebenfalls für E-Scooter gelten. Laut dem Entwurf des Verkehrsministeriums hätte das vor allem auch den Abbau von Bürokratie zur Folge, da keine gesonderten Schilder mehr aufgehängt bzw. aufgemalt werden müssten.

Gefahr für Fußgänger?

Ein junger Mann auf einem E-Scooter in der Iserlohner Innenstadt

Polizei kontrolliert E-Scooter

Der Fachverband Fuss e.V. ist von den möglichen neuen Regeln gar nicht begeistert. Er sprach von einer "groben Attacke" auf die Menschen zu Fuß und befürchtet mehr E-Scooter auf den Gehwegen und in den Fußgängerzonen. Außerdem würde durch die Angleichung an die Regeln für Fahrräder der aktuell geltende Mindestabstand von 1,5 Metern gegenüber Menschen zu Fuß aufgehoben.

Der Fachverband bringt noch eine eigene Idee mit ein: Damit E-Scooter geordnet geparkt würden, schlägt der Verband markierte Flächen vor, auf denen die Scooter abgestellt werden dürfen.

Zahl der Unfälle mit E-Scootern steigt

Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit E-Scootern in Deutschland auf 22 verdoppelt. Insgesamt gab es 14 Prozent mehr E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind. Diese Statistiken sind bei der Überarbeitung der Regeln berücksichtigt worden. Dass die Regeln für E-Scooter nach fünf Jahren überarbeitet werden, wurde allerdings schon bei der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung 2019 festgelegt.

Bundesländer und Verbände haben jetzt Zeit, um auf den Referentenentwurf zu reagieren. Auch der Bundesrat wird mit einbezogen, bevor der Vorschlag zu einem Gesetzesentwurf wird.

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