Dem NRW-Verkehrsministerium droht ein gerichtlich angeordnetes Zwangsgeld von 10.000 Euro. Hintergrund ist, dass der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ bereits 2016 Einblick in die Arbeit eines Kontrollgremiums beantragt hat, das Verstöße der Airlines und des Flughafens Düsseldorf gegen die dortigen Nachtflugregeln ahndet. Das hat das Ministerium bisher abgelehnt.
Den berechtigten Auskunftsanspruch der Kaarster Initiative haben über die Jahre jedoch mehrere Gerichte bestätigt, zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Münster im vergangenen Sommer.
Ministerium verweigert Auskunft trotz Anordnung
Das OVG hatte das Verkehrsministerium dazu verpflichtet, den Auskunftsantrag des Vereins neu zu bescheiden und die Gerichtskosten zu übernehmen. Weil das bis Ende November offenbar immer noch nicht der Fall war, klagten die Kaarster Fluglärmgegner jetzt erneut erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Dieses droht per Beschluss ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an und hat dem Ministerium nun eine Frist bis 13. Januar gesetzt, den Auskunftsanspruch auch einzulösen.
Verein prüft Dienstaufsichtsbeschwerde
Der Vorsitzende des Kaarster Vereins, Werner Kindsmüller, kann das Verhalten des Landes nicht nachvollziehen: "Es ist ein Skandal, dass ein Ministerium mehr als sechs Jahre die Wahrnehmung von Informationsrechten verschleppt. Es stellt sich die Frage, was das Ministerium zu verheimlichen hat."
Kindsmüller kritisiert auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) persönlich. Er habe Krischer im Herbst auf die Verschleppungstaktik seiner Beamten hingeweisen, mit Bitte um Abhilfe. "Offensichtlich ist der Minister gegen den eklatanten Rechtsbruch nicht eingeschritten. Deshalb prüfen wir jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen", erklärt Kindsmüller.
Ministerium will Gerichtsbeschluss umsetzen
Das Verkehrsministerium wolle den Düsseldorfer Gerichtsbeschluss fristgerecht umsetzen, teilte ein Sprecher am Dienstagabend auf WDR-Anfrage mit. Allerdings könnten nur Informationen herausgegeben werden, die nicht vom Bund oder der Flughafenkoordination gesperrt worden seien.
Die bisherige Verzögerung begründete das Ministerium damit, dass für Veröffentlichung von Daten Genehmigungen von den Bundesstellen eingeholt werden mussten. Das Bundesverkehrsministerium sowie die Flughafenkoordination Deutschland GmbH hätten eine Veröffentlichung ihrer Daten jedoch abgelehnt, hieß es.