Innenminister will queerfeindliche Hasskriminalität erfassen
Stand: 08.09.2022, 17:20 Uhr
Queerfeindliche Angriffe wie die tödliche Attacke auf Malte C. in Münster werden in der Polizeistatistik NRWs bislang nicht einzeln ausgewiesen. Das will die neue Regierung ändern, versprach Innenminister Reul.
Von Nina Magoley
Der Tod des 25-jährigen Malte C., der am 27. August am Rande des CSD in Münster niedergeschlagen wurde und später verstarb, war am Donnerstag Thema im Innenausschuss des Landtags. Dabei ging es vor allem um die Frage, was NRW tut, um queerfeindliche Hasstaten zu verhindern. Der FDP-Abgeordnete Marc Lürbke brachte es auf den Punkt: Der Satz, für Hass gegen die sexuelle Orientierung sei in NRW "kein Platz", gehöre zum üblichen "Redebaustein" der meisten Politiker. "Aber die Realität ist anders", sagte Lürbke, "er findet statt".
Queerfeindlicher Post der AfD
Als Beispiel wies Lürbke mit erkennbarer Fassungslosigkeit auf einen Facebook-Kommentar der AfD-Fraktion NRW hin. Darin hatte die Partei am Mittwoch unter anderem diesen Satz gepostet: "Kinder sollen nicht mehr Indianer spielen, aber Männer dürfen Frauen sein!" Dem müsse die Politik umso entschiedener entgegen treten.
Deutlich wurde im Innenausschuss ein rechtliches Manko: Zwar gibt es seit 2018 eine bundesweit einheitliche Definition zur Erfassung von diskriminierenden Taten gegen die sexuelle Orientierung. Dennoch werden solche Straftaten in der Kriminalstatistik NRW bislang nicht differenziert und gesondert ausgewiesen. Dementsprechend gibt es keine klaren Erkenntnisse dazu, wie häufig Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen, beleidigt oder getötet werden.
Koalition will Polizeistatistik erweitern
"Wir wollen, dass queere Menschen in NRW angstfrei leben können", sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) und verwies auf den Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung. Darin ist angekündigt, dass geprüft werden solle, ob die Polizeiliche Kriminalstatistik um eine differenzierte Erfassung von Gewalttaten gegen LSBTIQ*, Tätergruppen und Motive erweitert werden könne. Auch Gerichte, so Reul, sollten künftig queerfeindliche Motive "besonders berücksichtigen".
Zum 20-jährigen mutmaßlichen Täter teilte das Innenministerium noch mit, er sei Russe und lebe seit 2014 mit seiner Familie in Deutschland. Sein Asylantrag sei 2017 abgelehnt worden, seine Aufenthaltserlaubnis gehe noch bis Mai 2023. Seit einigen Monaten arbeitete der Mann demnach als Lagerarbeiter.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte er den Transmann Malte C. mit zwei Faustschlägen niedergestreckt. Das Opfer war dann mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufgeschlagen und später im Krankenhaus gestorben.