Tacho mit 130

Das Landesamt für Finanzen hat schon ein Tempolimit

Stand: 24.07.2023, 17:22 Uhr

Ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist ein politisches Streitthema - einige Unternehmen haben es derweil schon eingeführt. Oder empfehlen es zumindest. Auch in NRW.

Von Nadja Bascheck

Doch nicht nur Unternehmen, auch in mancher Landesbehörde gilt eine freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung für Dienstwagen. Im Landesamt für Finanzen von Nordrhein-Westfalen zum Beispiel: Seit November steht in einer Empfehlung, dass auf der Autobahn maximal mit 110 km/h gefahren werden solle, auf der Landstraße mit 80 km/h, um Energie zu sparen. Fünf Dienstfahrzeuge betrifft das. Im BLB sind es 160 Autos und hier gilt die allgemeine Empfehlung, sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu halten.

Auch für Gefangenentransporte gibt es Tempolimits

Bis auf das Justizministerium, das für Gefangenentransporte eine Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, gibt es auf Landesebene keine festgeschriebenen Tempolimits für Dienstwagen. Und sonst? Die Evangelische Kirche in Deutschland hat im Herbst vergangenen Jahres auf einer Versammlung beschlossen, dass Mitarbeitende der Kirche ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen einhalten sollten, um dem Auftrag der Bewahrung der Schöpfung nachzukommen, wie die Kirche es ausdrückt.

Etwas mehr als ein halbes Jahr später bilanziert ein EKD-Sprecher, dass der Beschluss eine Signalwirkung über die evangelische Kirche hinaus gehabt habe und sagt weiter: "Die Möglichkeit zur Selbstverpflichtung wird bereits von vielen Haupt- und Ehrenamtlichen genutzt und hat insgesamt noch einmal zu einem klimabewussteren Fahrverhalten geführt.“ Wobei ohnehin für kirchliche Dienstfahrten eher öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden sollten.

Energiesparen im Dienstwagen des Landes

WDR 5 Westblick - aktuell 24.07.2023 06:13 Min. Verfügbar bis 23.07.2024 WDR 5


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Umwelthilfe: Könnte Effekt auf Autofahrer haben

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erkennt an solchen Maßnahmen, dass sich Landesbehörden Gedanken um dieses Thema machen und begrüßt das. Solange es keinen Erlass durch den Verkehrsminister gebe, sei es gut, wenn es - jenseits der Freiwilligkeit - eine Verfügung, etwa durch Unternehmen, gebe und auch die Kontrolle darüber, zum Beispiel über den Spritverbrauch. Resch setzt dabei auf den Effekt, dass so andere Autofahrer auch dazu gebracht würden, langsamer zu fahren.

Bei deutschen Unternehmerverbänden scheint ein Tempolimit für Dienstwagen allerdings noch kein großes Thema zu sein. Christian Kleff vom Unternehmerverband kann sich zwar vorstellen, dass Firmen je nach Philosophie solche freiwilligen Tempolimits als Empfehlung durchgeben. Aber Maßnahmen wie Tracking oder andere Kontrollen, die zu mehr bürokratischem Aufwand führen, schätzt er derzeit nicht als realistisch ein.