Opferschutz-Beauftragte wird in NRW zur festen Einrichtung

Stand: 05.04.2022, 16:05 Uhr

Seit 2017 ist Elisabeth Auchter-Mainz die erste Opferschutz-Beauftragte in NRW. Der Landtag hat ein Gesetz beschlossen, dass aus dieser Hilfe eine dauerhafte Institution macht.

Das "Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" gehört wohl zu den unumstrittensten der ganzen Legislaturperiode: Alle Fraktionen stimmten am Dienstag zu, keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Das Gesetz sichert auf Dauer ein Amt ab, das NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) nach seinem Amtsantritt 2017 per Allgemeinverfügung eingerichtet hatte.

Zwei aktuelle Beispiele für die Opferhilfe

Biesenbach konnte als erste Opferschutz-Beauftragte die ehemalige Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz gewinnen, die seit Ende 2017 mit ihrem Team Opfern in NRW hilft. Für diese Arbeit zollten die Abgeordneten der Ehrenamtlerin und ihren Mitarbeitenden fraktionsübergreifend großen Respekt und Dank.

Biesenbach nannte in der Debatte zwei konkrete Beispiele für die jüngsten Aktivitäten des Teams: So wurden an ankommende Schutzsuchende Flyer auf ukrainisch mit den Hilfsangeboten in NRW verteilt, schon zwei Wochen nach Kriegsbeginn. Und für die junge Frau aus der Ukraine, die Opfer einer Vergewaltigung auf einem Düsseldorfer Hotelboot wurde, sei Auchter-Mainz mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt getreten, um ein opfergerechtes Verfahren zu gewährleisten.

Amtszeit, Aufgaben, Datenschutz - alles gesetzlich geregelt

Das neue Gesetz sieht vor, dass das Land die Opferschutz-Beauftragte oder den Beauftragten für eine Amtszeit von fünf Jahren beruft. Und es umschreibt konkret die Aufgaben und Befugnisse der berufenen Person. Auch Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten stehen nun auf einer gesetzlichen Grundlage.

Im WDR erläuterte Auchter-Mainz, dass mit dem Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen wird, in sogenannten Großlagen mit vielen Opfern, wie beispielsweise der Amokfahrt in Münster 2018, schneller Daten der Betroffenen zu erhalten, um aktiv auf diese zugehen und Hilfe anbieten zu können.

Einmal im Jahr soll laut Gesetz die Opferschutz-Beauftragte einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vorlegen. Das hat Elisabeth Auchter-Mainz in den vergangenen Jahren bereits gemacht. Demnach haben seit 2017 über 1.800 Hilfesuchende aus NRW Kontakt zum Team der Opferschutz-Beauftragten aufgenommen.

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