NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wird nicht müde zu betonen, wie unzufrieden die Länder darüber sind, dass die Ampelkoalition im Bund ein Entlastungspaket beschließt, das die Länder mittragen müssen. Es sei besser gewesen, der Bund hätte vorab mit den Ländern geredet, sagte Wüst diese Woche - auch in seiner Rolle als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Die wird sich kommenden Mittwoch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu diesem Entlastungspaket beraten.
Aber was müsste NRW konkret für welchen Posten zahlen? Eine Auflistung hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zusammengestellt, der am Donnerstag tagt.
Die Kosten im Detail für Land und Kommunen
Wenn es bei den bisherigen Planungen bleibt, dann würde das Land NRW im Jahr 2023 allein 3,29 Milliarden Euro zahlen und 2024 wären es 3 Milliarden Euro (Angaben sind gerundet).
Und so setzen sich die Summen im Einzelnen zusammen, die Angaben sind jeweils in Euro:
- Wohngeldreform: 500 Millionen (2023) und 500 Millionen (2024)
- Inflationsausgleichsgesetz: 909 Millionen (2023) und 1,58 Milliarden Euro (2024)
- Erhöhung des Kindergelds: 191 Millionen (2023) und 39 Millionen (2024)
- Einmalige Inflationsprämie: 75 Millionen Euro (2023)
- Nachfolge 9-Euro-Ticket: 323 Millionen (2023) und 323 Millionen (2024)
- Verlängerung der gesenkten Umsatzsteuer in der Gastronomie: 324 Millionen (2023) und 49 Millionen (2024)
- Abschaffung der Doppelbesteuerung von Renten: 264 Millionen (2023) und 170 Millionen (2024)
- Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: 630 Millionen (2023) und 272 Millionen (2024)
- Home-Office-Pauschale: 71 Millionen (2023) und 71 Millionen (2024)
- Nicht im Bericht aufgelistet sind die Kosten für die Energiepauschale für Versorgungsempfänger des Landes, sie beläuft sich laut NRW-Finanzministerium auf rund 70 Millionen Euro.
Zusätzlich müssten die Kommunen in ganz Deutschland im Jahr 2023 3,87 Milliarden Euro aufbringen und 2024 wären es 3,17 Milliarden Euro. In NRW befinden sich rund ein Fünftel der deutschen Kommunen.
- Bürgergeld: 54 Millionen (2023) und 62 Millionen (2024)
- Inflationsausgleichsgesetz: 2,64 Milliarden (2023) und 2,58 Milliarden (2024)
- Erhöhung des Kindergelds: 313 Millionen (2023) und 65 Millionen (2024)
- Einmalige Inflationsprämie: 124 Millionen Euro
- Verlängerung der gesenkten Umsatzsteuer in der Gastronomie: 57 Millionen (2023) und 10 Millionen (2024)
- Abschaffung der Doppelbesteuerung von Renten: 432 Millionen (2023) und 279 Millionen (2024)
- Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: 129 Millionen (2023) und 56 Millionen (2024)
- Home-Office-Pauschale: 117 Millionen (2023) und 116 Millionen (2024)
Zur Einordnung: Der Bund plant für die Entlastungsmaßnahmen 2023 ein Volumen von 43,63 Milliarden Euro und für 2024 sind 36,37 Milliarden veranschlagt.
Weitere Kosten für die öffentlichen Haushalte
Noch nicht enthalten in dieser Auflistung des NRW-Finanzministeriums sind die Auswirkungen aus der Verschiebung der Preiserhöhung beim CO2-Preis, der vereinbarten Strompreisbremse und die Dämpfung der steigenden Netzentgelte. Es gibt also reichlich Gesprächsstoff für die Runde der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzler Scholz in der kommenden Woche.