Sechs Monate Impfpflicht: Viel Aufwand, viel Ärger

Stand: 15.09.2022, 05:00 Uhr

Sechs Monate nach Einführung der Impfpflicht in Kliniken, Praxen und Heimen fällt die Bilanz in NRW gemischt aus. Zwar haben sich zahlreiche Ungeimpfte doch noch impfen lassen, der Verwaltungsaufwand ist aber hoch.

Von Peter Hild

Ein halbes Jahr nach dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Gesundheits- und Pflegebranche ist in NRW die Kritik von vielen Beteiligten spürbar. Vor allem die bürokratische Aufwand für die Gesundheitsämter ist für viele Kommunen unverhältnismäßig hoch.

Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums wurden landesweit mit Stand Ende August 2.202 Bußgeldverfahren eingeleitet und 533 Tätigkeitsverbote verhängt. Im Frühjahr waren den NRW-Kommunen knapp 20.000 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet worden.

Hunderte Fälle noch offen

In vielen Städten sind allerdings noch hunderte Verfahren nicht abgearbeitet. Das Gesundheitsamt in Münster hat von rund 750 gemeldeten Fällen aktuell noch neun zu entscheiden, erläutert Amtsleiter Norbert Schulze Kalthoff: "Wenn man bedenkt, dass am Ende nur eine handvoll Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden, dann wirkt das natürlich nicht zielführend und man fragt sich schon, ob der ganze Aufwand notwendig ist."

In Dortmund sind noch rund 250 Verfahren nicht entschieden, im Rhein-Kreis Neuss stehen noch über 300 Fall-Entscheidungen aus. Viele Städte kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand durch Fristen, Anhörungen und Stellungnahmen, der den Gesundheitsämtern aufgebürdet worden sei. Diese seien in vielen Kommunen seit Beginn der Pandemie sowieso schon überlastet.

Prüfverfahren einrichtungsbezogene Impfpflicht (Stand: 14.09.)
noch offene Verfahrenverhängte VerboteAusnahmen von Impfpflicht
Dortmund2501k.A.
Essen305850
Duisburg6933131
Köln30700
Düsseldorf120401
Rhein-Kreis Neuss345033
Kreis Viersen941094
Städteregion Aachen17704
Kreis Paderborn3390k.A.

Ungeimpfte dürfen aus Personalmangel weitermachen

Einige tausend Ungeimpfte haben sich in den Wochen vor dem Start der Impfpflicht oder nach ersten Aufforderungen der Behörden doch impfen lassen. Nach Angaben der Städte macht diese Personengruppe etwa die Hälfte bis zu zwei Drittel der Gemeldeten aus. Das wird von vielen Beteiligten als positiver Effekt gelobt.

Allerdings wurden in den darauffolgenden Monaten von vielen Kommunen bewusst kaum oder gar keine Tätigkeitsverbote verhängt, dafür aber verhältnismäßig viele Ausnahmen von der Impfpflicht gewährt. Der Hauptgrund: Viele Einrichtungen haben glaubhaft dargelegt, dass sie auf ihre ungeimpften Beschäftigten wegen des allgemeinen Personalmangels in der Pflege nicht verzichten können. Unter diesen Bedingungen scheint die Impfpflicht aber nur begrenzt durchsetzbar.

Laumann: "Weitere Arbeitsverbote nicht vermittelbar"

Karl-Josef Laumann

Angesichts der zeitlichen Befristung der Impfpflicht bis zum Jahresende äußert auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) immer größeres Verständnis dafür, wenn die Kommunen nun keine weiteren Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte mehr aussprechen. "Das ist in dieser Situation kaum noch vermittelbar", so Laumann Anfang September im Landtag.

Laumann sieht jetzt den Bund in der Pflicht, zügig zu entscheiden, ob und wie es mit der Impfpflicht weitergeht. Er selbst hält eine Verlängerung nicht für sinnvoll.

Die Betroffenen in NRW – von Pflegeeinrichtungen bis zu den Kommunen – ziehen insgesamt eine gemischte Bilanz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Nach anfänglich positiver Wirkung habe sie vor allem für viel Verwaltungsaufwand gesorgt, bei verhältnismäßig kleinen Auswirkungen.