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OVG-Urteil: AfD legt Beschwerde ein

Stand: 29.07.2024, 15:02 Uhr

Seit Jahren befindet sich die AfD im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz. Nach der Urteilsbegründung legt die AfD Beschwerde ein.

Von Sophie Rhinow

Seit Jahren befindet sich die AfD im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz. Dieser hatte die Partei und ihre Jugendorganisation JA als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht Münster, wie zuvor auch schon das Verwaltungsgericht Köln, diese Einschätzung für rechtmäßig erklärt.

Das OVG begründet sein Urteil unter anderem damit, „dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinweisen“.

AfD geht gegen OVG-Urteile vor

WDR Studios NRW 29.07.2024 00:23 Min. Verfügbar bis 29.07.2026 WDR Online


Wie bereits zuvor durch die Partei angekündigt, reichte die AfD kurz nach der Urteilsbegründung Anfang Juli Beschwerde ein. Eine geforderte Revision des Urteils wurde durch das OVG abgelehnt, wie eine Gerichttssprecherin mitteilte. Bis Anfang September muss die AfD nun eine Begründung für die Beschwerde nachreichen.

Eine Revision kann durchgesetzt werden, wenn beispielsweise Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung oder Verfahrensfehler vorliegen.

Obwohl die Urteile bisher nicht rechtskräftig sind, darf der Verfassungsschutz die Partei bereits jetzt nachrichtendienstlich beobachten. Als nächste Instanz wird das Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingeschaltet, wenn es zu einer Zulassung der geforderten Revision kommt.

Über das Thema berichten wir am 29.07.2024 u.a. im Westblick auf WDR 5.

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