Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform
Stand: 10.07.2023, 16:38 Uhr
Nach langen Hin und Her gibt es nun grünes Licht für die Krankenhausreform. Unter anderem soll das Prinzip der Fallpauschalen ersetzt werden durch sogenannte Vorhaltepauschalen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach nennt die Reform eine "Revolution".
Bund und Länder haben sich am Montag (10.07.2023) auf Eckpunkte bei der Krankenhausreform geeinigt - nach monatelangem Ringen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern von einer "Art Revolution". Über den Sommer wollen Bund und Länder nun einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten.
Bei der Finanzierung werde es wie geplant eine Abkehr von den Fallpauschalen geben, sagte Lauterbach. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg", sagte der Minister.
"Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land"
Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen zum Beispiel würden in Spezialzentren erfolgen. Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken bekommen, die auch entsprechende Qualitätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich damit darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten. Die Reform sei damit auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte Lauterbach.
Lauterbach kündigte auch an, dass der Bund seinen Plan, Daten zur Qualität von Kliniken zu veröffentlichen, im Alleingang umsetzen werde. Er hoffe, dass ein dafür nötiges Gesetz schnell verabschiedet werde und die Daten schon ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden könnten.