Schwarzfahren ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Wer wiederholt schwarzfährt, vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht zahlen kann, muss ins Gefängnis. Ersatzfreiheitsstrafe nennt sich das.
Wer zum Beispiel zu 20 Tagessätzen verurteilt wird, müsste derzeit ersatzweise 20 Tage ins Gefängnis. Die Regelung gilt nicht nur für wiederholtes Schwarzfahren, sondern zum Beispiel auch kleinere Diebstähle oder Betrügereien. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) will die Dauer der Haft halbieren.
Denn künftig sollen Tagessätze im Verhältnis zwei zu eins umgerechnet werden. Das sieht die Reform aus dem Justizministerium vor, die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. 20 Tagessätze würden dann nur noch zehn Tage Gefängnis bedeuten.
NRW-Justizminister: Schwarzfahren soll Ordnungswidrigkeit sein
Das soll auch die Gefängnisse entlasten. Ein belegter Gefängnisplatz kostet in NRW laut Justizministerium im Schnitt knapp 180 Euro pro Tag. Große Teile der Kosten seien allerdings Fixkosten - allzu hohe Einsparungen könne man durch die Reform daher nicht erwarten.
Trotzdem begrüßt NRWs Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) die Pläne als einen "ersten guten Schritt":
Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe entfällt aufs Schwarzfahren, jede dritte auf kleinere Diebstähle oder Betrügereien, die mit einer Verurteilung durch eine Geldstrafe enden.
Anwaltsverein: Armut darf nicht bestraft werden
Limbachs Forderung stößt beim Bundesjustizminister auf offene Ohren. Auch die Ampel möchte das Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen - allerdings noch nicht jetzt. Limbach sieht dagegen jetzt den passenden Zeitpunkt dafür.
Auch der Deutsche Anwaltverein unterstützt diese Pläne. Wer Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht zahle, sei oft in finanzieller Not oder habe psychische Probleme. Das Strafrecht dürfe aber weder Armut noch soziale Ausgegrenztheit bestrafen, sondern nur Kriminalität.
Über dieses Thema haben wir im Radio im Tag um 12 auf WDR 3, 4 und 5 berichtet.