27. Juli 2000: Durch eine Rohrbombenexplosion an der Düsseldorfer S-Bahn-Station Wehrhahn wird ein ungeborenes Baby getötet. Zehn überwiegend jüdische Einwanderer werden verletzt.
28. Juli 2000: Die Ermittler schließen einen rechtsradikalen Hintergrund nicht aus. Für Hinweise werden 10.000 Mark (5.112 Euro) Belohnung ausgesetzt - die Summe wird später auf 120.000 Mark erhöht.
4. August 2000: Die Polizei teilt mit, dass zwei Verdächtige nach langen Verhören wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Einer der beiden, ein Militaria-Händler, hatte Kontakte in rechtsextreme Kreise.
2. September 2003: Die Polizei prüft, ob ein islamistischer Terrorist für den Anschlag verantwortlich sein könnte. Ein 26-Jähriger hatte in einem anderen Prozess gestanden, Anschläge auf Juden in Düsseldorf geplant zu haben. Doch er hat ein Alibi.
November 2011: Nach Bekanntwerden der NSU-Morde prüft die Polizei, ob auch der Wehrhahn-Anschlag auf das Konto der Nazi-Terrorgruppe geht.
16. Dezember 2014: Der NSU-Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags konstituiert sich. Er soll auch die Wehrhahn-Akten prüfen.
Juli. 2015: Beweisstücke - darunter der Geländerabschnitt, an dem die Bombe hing - sollen mit neuen Analysemethoden auf verwertbare DNA-Spuren untersucht werden, teilt die Polizei mit.
31. Januar 2017: Ein 50-Jähriger aus Ratingen wird festgenommen. Es ist derselbe Militaria-Händler, der unmittelbar nach der Tat bereits einmal festgenommen worden war.
01. Februar 2017: Staatsanwaltschaft und Kripo geben Details zur Verhaftung des 50-jährigen Arbeitslosen bekannt. Demnach gilt der vorbestrafte Kleinkriminelle als Einzeltäter, schweigt weitgehend zu den Vorwürfen und bestreitet ansonsten die Tat. Er sitzt in Untersuchungshaft. Neu aufgerollt wurde der Fall, nachdem ein ehemaliger Mithäftling des Verdächtigen den Behörden 2014 berichtet hatte, er habe ihm den Anschlag in der JVA Castrop-Rauxel gestanden. Eine Frau, die dem mutmaßlichen Täter unter Druck ein Alibi gegeben hatte, hat dies inzwischen zurückgenommen.
25. Januar 2018: Mehr als 17 Jahre nach dem verheerenden Sprengstoffanschlag an der Düsseldorfer S-Bahnstation "Wehrhahn" beginnt der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Täter Ralf S.. Zum Auftakt des Verfahrens bestreitet der Angeklagte die Tat. Er habe sie nicht begangen und wisse auch nicht, wer es gewesen sei, so der mittlerweile 51-Jährige vor Gericht.
22. Februar 2018: Ein Zeuge behauptet vor Gericht, dass der Angeklagte während der gemeinsamen Haftzeit mit dem Anschlag geprahlt habe. Der 44-Jährige hatte damals die Gefängnisleitung informiert und so die Ermittlungen 14 Jahre nach der Tat wieder in Gang gebracht.
17. Mai 2018: Ralf S. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach 25 Verhandlungstagen sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Dieser ist aber für die Untersuchungshaft erforderlich. Der Prozess geht allerdings weiter.
5. Juni 2018: Bei den Behörden meldet sich ein Zeuge. Es ist ein ehemaliger Mithäftling des Angeklagten. Der Zeuge behauptet, Ralf S. habe ihm die Tat gestanden.
26. Juli 2018: Der Staatsanwalt fordert eine lebenslange Haft für den Angeklagten. Dabei stützt er sich vor allem auf Zeugenaussagen. Der Angeklagte "übererfülle" das von Profilern erstellte Täterprofil. Außerdem ähnele er stark dem Mann, den Zeugen bei der Explosion auf einem Stromkasten sitzen sahen und der nach der Explosion langsam davonging, anstatt sich um die Opfer zu kümmern.
31. Juli 2018: Der Angeklagte Ralf S. wird freigesprochen. Dem Landgericht Düsseldorf reicht am Ende die vom Staatsanwalt präsentierte Indizienkette nicht aus, um den heute 52-Jährigen wegen mehrfach versuchten Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Der Strafkammer habe die für eine Verurteilung nötige Gewissheit gefehlt, erklärt der vorsitzende Richter.