Ab dem ersten Oktober beginnt die Heizsaison. Nach dem Energie-Preisschock 2022 gibt es das zweite Jahr in Folge gute Nachrichten: Viele Verbraucher werden auch dieses Jahr weniger fürs Heizen zahlen.
Muss der Vermieter die Heizung jetzt anstellen?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wann die Heizperiode beginnt und endet. Das steht aber meist im Mietvertrag. Falls es dort nicht geregelt ist, gilt allgemein der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Dazu gab es in der Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile. Auch außerhalb dieses Zeitraums muss der Vermieter heizen, wenn die Temperaturen zu niedrig sind. Es gibt zum Beispiel ein Urteil des Landgerichts Kassel dazu: Danach muss der Vermieter heizen, wenn die Zimmertemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. zwei Tage in Folge unter 18 Grad. Allgemein kann der Mieter mit Mietminderung drohen, sollte der Vermieter nicht heizen. Dafür muss er dem Vermieter eine Frist setzen, in der er den Mangel beheben muss.
Ist der Vermieter verpflichtet, für bestimmte Mindesttemperaturen zu sorgen?
Eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad muss tagsüber für Mieter möglich sein.
Die Temperaturen sind ebenfalls nicht vom Gesetzgeber geregelt. Doch auch hierzu gibt es Gerichtsurteile. Daraus haben sich bestimmte Mindestwerte eingebürgert: So müssen Vermieter die Heizung so einstellen, dass die Mieter in der Wohnung Mindesttemperaturen zwischen 20 und 22 Grad erreichen können (von 6 bis 23 Uhr). In der Nacht reichen Temperaturen zwischen 17 und 18 Grad aus. Kühlen Zimmer stärker aus, steigt die Gefahr von Schimmelbildung.
Letztes Jahr gab es staatliche Preisbremsen für Energie, dadurch sind die Heizkosten gesunken nach dem Preisschock 2022. Worauf müssen sich die Verbraucher in dieser Heiz-Saison einstellen?
Heizen wird für viele Verbraucher wohl nochmal günstiger. Mit Gas heizt etwa die Hälfte der Haushalte in Deutschland. Die Kosten könnten um 25 Prozent sinken verglichen mit dem vergangenen Jahr. Wer mit Wärmepumpe heizt, kann mit rund einem Fünftel geringerer Heizkosten rechnen. Diese Zahlen kommen von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2online, die unter anderem vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt wird. Sinkende Preise gelten allerdings nicht für Fernwärme-Kunden. Für sie wird Heizen in diesem Jahr voraussichtlich um rund 20 Prozent teurer. Als mögliche Gründe geben die Berater von CO2online intransparente Preise und einen unzureichend regulierten Markt an.
Wie profitiere ich als Mieter von sinkenden Preisen?
Mieter, die mit einer Gastherme innerhalb der eigenen Wohnung heizen, sind direkt Kunde von einem Gasversorger. Wenn der Versorger nicht aktiv die Preise senkt, lohnt es sich, über ein Preisvergleichsportal nach einem neuen Anbieter zu suchen, der günstiger ist. Besonders, wenn sie sich in der Grundversorgung des örtlichen Anbieters befinden. Ein Wechsel ist mittlerweile mit wenigen Klicks möglich. Wird das Mietshaus über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt, ist der Vermieter zuständig. Der ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. Doch freundlich nachzufragen, kann nicht schaden. Schließlich hat der Vermieter keine Nachteile durch einen Wechsel.