Auf einem Tisch mit einem Terminkalender schlägt jemand einen Impfpass auf und hält dabei eine Spritze in der Hand

Jetzt gilt die Masern-Impfpflicht

Stand: 01.08.2022, 12:09 Uhr

Wer sein Kind nicht gegen Masern impfen lässt, hat nun ein Problem: Denn ab August gilt eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas.

Die Masern-Impfpflicht gilt für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen. Dazu gehören nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch Flüchtlingsunterkünfte, Arztpraxen und Krankenhäuser. Die Mitarbeiter sollen damit vor der Infektionskrankheit geschützt sein. Der Bundestag hatte die Masern-Impfpflicht 2019 beschlossen.

Masernimpfung: In Afrika geschätzt

WDR 5 Quarks - Hintergrund 10.02.2020 09:42 Min. Verfügbar bis 09.02.2025 WDR 5 Von Katharina Nickoleit


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Ohne Impfnachweis möglicherweise kein Kita-Besuch

Seit 1. März 2020 ist ein Nachweis in Kitas oder Schulen für mindestens ein Jahr alte Kinder vor der Neuaufnahme Pflicht: per Impfausweis, mit dem gelben Untersuchungsheft oder einem ärztlichem Attest, wenn das Kind schon Masern hatte. Bis Sonntag müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren.

Die Frist, die auch für Personal gilt, sollte eigentlich im August 2021 enden. Sie war dann aber wegen der Corona-Pandemie zwei Mal verlängert worden. Die Impfpflicht gilt auch für die Beschäftigten, wenn sie nach 1970 geboren wurden.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Wenn kein Nachweis vorliegt, muss die Leitung das Gesundheitsamt benachrichtigen, das im Einzelfall über Tätigkeits- oder Betretungsverbote entscheidet.

An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Verhängt werden können am Ende auch Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

Ein emotionales und viel diskutiertes Thema

Schon vor dem Streit über Corona-Impfungen war über die Impfpflicht bei Masern heftig diskutiert worden. Im Mai 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag von Impfgegnern ab, die Masernimpfpflicht für Kinder in Kitas und Kindergärten aufzuheben. Damit scheiterten mehrere Eltern, die ihre einjährigen Kinder auch ohne Impfung in einer Kita beziehungsweise von einer Tagesmutter betreuen lassen wollten. Das Bundesverfassungsgericht teilte auf Anfrage des WDR mit, dass derzeit noch elf Verfassungsbeschwerden anhängig seien.

In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bürger eine Immunität gegen Masern durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung haben.

Masern - das sagt die Stiko

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern für alle, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.

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