Gesetzlicher Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen
Stand: 26.06.2023, 19:47 Uhr
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang kommenden Jahres um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgeschlagen.
Der Mindestlohn soll angehoben werden, von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro ab Januar 2024. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden. Allerdings fiel die Entscheidung in der verantwortlichen Mindestlohn-Kommission diesmal nicht einstimmig. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission finden die Anhebung zu gering und wurden laut eigener Aussage überstimmt.
"Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen", sagte Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbund, der auch Mitglied der Kommission ist. "Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert." Sozialverbände hatten im Vorfeld sogar 14 Euro gefordert und auch Arbeitsminister Hubertus Heild (SPD) hatte sich für eine deutliche Erhöhung ausgesprochen.
Bundesregierung muss Vorschlag noch bestätigen
Die Zustimmung der Bundesregierung zu dem Vorschlag gilt sonst als Formsache. Wie das allerdings vor dem Hintergrund dieser Abstimmungsverhältnisse aussehen wird, ist noch unklar. Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verhandlungen hätten bis in den frühen Montagmorgen gedauert.
Wir haben wichtige Fragen zum Mindestlohn und der zuständigen Kommission zusammengestellt:
Was ist der Mindestlohn und für wen gilt er?
Seit 2015 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze – den Mindestlohn. Der gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren und teilweise auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Menschen mit Behinderung in Werkstätten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betraf die letzte Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.
Wie hoch ist der Mindestlohn?
Seit dem 1. Oktober beträgt die Lohnuntergrenze zwölf Euro pro Stunde. Bei seiner Einführung 2015 betrug sie 8,50 Euro und ist seitdem mehrfach angepasst worden. Diese regelmäßige Anpassung ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.
Ein "Mindestlohn-Rechner" des Bundesarbeitsministeriums soll dabei helfen herauszufinden, ob ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht und wie hoch der Stundenlohn ist.
Wer entscheidet über eine Anpassung des Mindestlohns?
Es gibt eine unabhängige Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre Vorschläge für die Anpassung macht. In ihr sitzen drei stimmberechtigte Vertreter der Gewerkschaften und drei der Arbeitgeber. Zudem gibt es zwei wissenschaftliche Mitglieder, die eine beratende Funktion und kein Stimmrecht haben.
Welche Kriterien spielen bei der Anpassung eine Rolle?
Die Mindestlohnkommission orientiert sich an der Tarifentwicklung: Sie schaut sich an, wie andere Löhne gestiegen sind. Die Kommission prüft zudem, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um ...
- zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen,
- faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen (alle Unternehmen sollen die gleichen Voraussetzungen haben),
- Beschäftigung nicht zu gefährden (Arbeitnehmer sollen durch den Mindestlohn nicht ihren Job verlieren, wenn etwa Unternehmen durch den Mindestlohn ihre Angestellten nicht mehr bezahlen können).
Sind die Vorschläge der Kommission für die Regierung bindend?
Nein. In der Regel schlägt die Mindestlohnkommission eine Anpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Bei der letzten Erhöhung im Oktober 2022 wich die Bundesregierung aber davon ab, da sie eine Erhöhung auf zwölf Euro im Koalitionsvertrag festgehalten hatte. Mit dem aktuellen Vorschlag geht es wieder zurück zum regulären Ablauf mit Vorschlägen der Mindestlohnkommission.
Über dieses Thema berichten wir im WDR am 26.06.2023 auch im Hörfunk und im Fernsehen: Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.