Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns zu Beginn des nächsten Jahres in Aussicht gestellt. "Im Sommer wird mir die Mindestlohnkommission einen Vorschlag machen. Ich rechne mit einer deutlichen Steigerung", sagte Heil der "Bild am Sonntag". Heil begründete eine spürbare Erhöhung des Mindestlohns mit der hohen Inflation und ordentlichen Tariferhöhungen.
Was ist der Mindestlohn und für wen gilt er?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Seit 2015 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze - den Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren und teilweise auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Er gilt beispielsweise nicht für Auszubildende. Der Mindestlohn soll vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen.
Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betraf die letzte Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.
Wie hoch ist der Mindestlohn?
Seit dem 1. Oktober beträgt die Lohnuntergrenze zwölf Euro pro Stunde. Bei seiner Einführung 2015 betrug sie 8,50 Euro und ist seitdem mehrfach angepasst worden. Diese regelmäßige Anpassung ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.
Ein "Mindestlohn-Rechner" des Bundesarbeitsministeriums soll dabei helfen herauszufinden, ob ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht und wie hoch der Stundenlohn ist.
Wer entscheidet über eine Anpassung des Mindestlohns?
Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohn-Kommission
Es gibt eine unabhängige Mindestlohnkommission. Neben einem Vorsitzenden gehören ihr jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Gewerkschaften und drei der Arbeitgeber an. Zudem gibt es zwei wissenschaftliche Mitglieder, die eine beratende Funktion und kein Stimmrecht haben.
Die aktuelle Vorsitzende ist Christiane Schönefeld, die in NRW unter anderem 15 Jahre lang geschäftsführende Vorsitzende der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit war. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vertreter für die Kommission vor. Diese werden dann von der Bundesregierung berufen.
Was sind die Aufgaben der Kommission?
Die zentrale Aufgabe der Mindestlohnkommission ist es, der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns zu machen.
Die Kommission hat zudem die Aufgabe, laufend die Auswirkungen des Mindestlohns zu überwachen - zum Beispiel auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die Produktivität.
Welche Kriterien spielen bei der Anpassung eine Rolle?
Die Mindestlohnkommission orientiert sich an der Tarifentwicklung: Sie schaut sich an, wie andere Löhne gestiegen sind. Die Kommission prüft zudem, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um ...
- zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen,
- faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen (alle Unternehmen sollen die gleichen Voraussetzungen haben),
- Beschäftigung nicht zu gefährden (Arbeitnehmer sollen durch den Mindestlohn nicht ihren Job verlieren, wenn etwa Unternehmen durch den Mindestlohn ihre Angestellten nicht mehr bezahlen können).
Sind die Vorschläge der Kommission für die Regierung bindend?
Nein. In der Regel schlägt die Mindestlohnkommission eine Anpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Bei der letzten Erhöhung im Oktober 2022 wich die Bundesregierung aber davon ab, da sie eine Erhöhung auf zwölf Euro im Koalitionsvertrag festgehalten hatte.
Künftig soll wieder die Mindestlohnkommission über Anpassungen entscheiden - das nächste Mal zum 30. Juni 2023 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024.
Über dieses Thema berichten wir im WDR am 09.04.2023 auch im Fernsehen: Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.