Diesel

Diesen NRW-Städten droht ein Diesel-Fahrverbot

Stand: 15.11.2018, 15:20 Uhr

  • Gericht beschließt Diesel-Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen
  • Weitere Klagen auch gegen andere NRW-Städte
  • Übersicht: Welche Städte sind betroffen?

Von Nina Magoley

Insgesamt gegen 29 deutsche Städte - zehn davon in NRW - hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits geklagt: Sie fordert ein Fahrverbot für Dieselautos. Am Donnerstag (15.11.2018) verhängte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auch für Essen und Gelsenkirchen Fahrverbote. Gegen vier weitere NRW-Städte seien Klagen in Vorbereitung, so die DUH.

Klagen gegen diese Städte durch die DUH waren erfolgreich

Düsseldorf

Status: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschloss am 13.09.2016 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Das Land NRW legte Revision am Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein. Dort entschieden die Richter am 27.Februar 2018, NRW müsse Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen prüfen. Stellten sich Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge als alternativlos heraus, seien diese umzusetzen.

Am 21. Juni 2018 reichte die DUH einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Fahrverbots gegen das Land NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, der am 6. September 2018 abgelehnt wurde. Die DUH legte Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster ein. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärte unterdessen, die Luftreinhalteziele werde man mit anderen Mitteln erreichen.

Berufung? Die DUH will diesen Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anfechten.

Fahrverbot startet: Noch unklar.

Welche Zonen sind betroffen? Laut DUH bisher keine Detailangaben durch das Gericht.

Aachen

Status: Am 08. Juni 2018 beschloss das Aachener Verwaltungsgericht ein Diesel-Fahrvebot für die Stadt. Einschränkung: Wenn die Kölner Bezirksregierung zusammen mit der Stadt bis 1. Januar 2019 Maßnahmen nachweisen kann, die den Stickoxidgehalt genauso wirksam und schnell unter die EU-Grenzwerte drücken, könne man auf ein Fahrverbot verzichten.

Dazu sollen 180 Busse mit Dieselfiltern ausgestattet werden. Höhere Parkgebühren sollen Autofahrer aus der Innenstadt fernhalten.

Fahrverbot startet: Laut Urteil unter genanntem Vorbehalt ab 1. Januar 2019.

Welche Zonen sind betroffen? Noch nicht definiert.

Berufung? Theoretisch noch möglich.

Köln

Status: Die DUH hatte am 17. November 2015 Klage gegen das Land NRW eingereicht. Am 08.11.2018 entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass die Stadt ab dem 1. April 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen muss.

Fahrverbot startet: Ab 1. April 2019 als zonales Diesel-Fahrverbot bis zur Abgasnorm Euro 4. Ab 1. September 2019 auch für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5.

Welche Zonen sind betroffen? Der gesamte Bereich der bestehenden Umweltzone.

Berufung? NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hält das Kölner Gerichtsurteil für unverhältnismäßig. Es stelle einen "massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln" dar. Darum gehe das Land in Berufung.

Bonn

Status: Die DUH hatte am 17.11.2015 Klage gegen das Land NRW eingereicht. Am 08.11.2018 beschloss das Kölner Verwaltungsgericht ein Fahrvebot für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älteren Motoren sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Außerdem für Dieselautos der Klasse 5.

Fahrverbot startet: Ab 1. April 2019 für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älteren Motoren sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 gilt das Verbot auch für Dieselautos der Klasse 5.

Welche Zonen sind betroffen? Für alle Dieselfahrzeuge außer Euro 6 auf der besonders belasteten Reuterstraße. Für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 Auf dem Belderberg.

Berufung? Die NRW-Regierung will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Gelsenkirchen

Status: Am 15. November 2018 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Stadt Gelsenkirchen ein Diesel-Fahrverbot in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen muss. Die DUH hatte wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte in der Luft geklagt. Das Fahrverbot ab Juli 2019 Betroffen ist eine zentrale Hauptstraße.

Fahrverbot startet: Ab 1. Juli 2019 für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 5. Für Gewerbetreibende soll es Ausnahmen geben.

Welche Zonen sind betroffen? Die Kurt-Schumacher-Straße im Zentrum.

Berufung? Noch möglich.

Essen

Status: Verhandlung am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15. November 2018. Am 15. November 2018 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Stadt Essen ein Diesel-Fahrverbot in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen muss.

Fahrverbot startet: Ab 1. Juli 2019 für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4. Ab 1. September 2019 auch für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5.

Welche Zonen sind betroffen? 18 der 50 Stadtteile, außerdem Teile der vielbefahrenen Autobahn 40. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.

Berufung? Noch möglich.

Klagen gegen diese Städte durch die DUH sind anhängig

Paderborn

Status: Da die Stadt Paderborn aus Sicht der DUH bisher keine ausreichenden Bemühungen zeigte, den Luftreinhalteplan einzuhalten, und die Grenzwert auch acht Jahre nach dessen Inkrafttreten nicht eingehalten wurden, hat die DUH diesbezüglich Klage gegen das Land NRW erhoben.

Düren

Status: Da die Stadt Düren ihre im Luftreinhalteplan von 2013 festgelegten Grenzwerte bisher nicht erreicht hat und nach Aussage der DUH die Einführung einer Umweltzone ablehnt, hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land NRW eingereicht.

In Düren ist vor allem die Industrie und der Verkehr durch schwere Nutzfahrzeuge für hohe NOx-Emissionswerte verantwortlich.

Dortmund

Status: Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, der seit 2011 in Kraft ist, reicht nach Ansicht der DUH nicht aus, um die Grenzwerte "so schnell wie möglich" einzuhalten. Auf Anfrage bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg im August 2017 bekam die DUH die Antwort, dass eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit zusätzlichen Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sei. Weil die Grenzwerte für NO2 bereits seit mehr als sieben Jahren überschritten werden, hat die DUH 2018 Klage eingereicht.

Den ursprünglich auch für den 15. November 2018 vorgesehenen Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Kammer allerdings "wegen noch ungeklärter Fragen betreffend die gerichtliche Zuständigkeit" wieder auf.

Bochum

Status: Für Bochum gilt der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost in der Fassung von 2011. Eine Fortschreibung des Plans sei laut Bezirksregierung Arnsberg derzeit nicht angedacht, sagt die DUH. In Anbetracht der Grenzwertüberschreitung wurde daher Klage erhoben.

Den ursprünglich auch für den 15. November 2018 vorgesehenen Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Kammer allerdings "wegen noch ungeklärter Fragen betreffend die gerichtliche Zuständigkeit" wieder auf.

Klagen gegen diese Städte durch die DUH sind geplant

Oberhausen

Status: Die DUH will noch im November Klage einreichen.

Bielefeld

Status: Die DHU will noch im November 2018 Klage einreichen.

Hagen

Status: Die DHU will noch im November 2018 Klage einreichen

Wuppertal

Status: Die DHU will noch im November 2018 Klage einreichen.