Status: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschloss am 13.09.2016 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Das Land NRW legte Revision am Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein. Dort entschieden die Richter am 27.Februar 2018, NRW müsse Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen prüfen. Stellten sich Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge als alternativlos heraus, seien diese umzusetzen.
Am 21. Juni 2018 reichte die DUH einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Fahrverbots gegen das Land NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, der am 6. September 2018 abgelehnt wurde. Die DUH legte Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster ein. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärte unterdessen, die Luftreinhalteziele werde man mit anderen Mitteln erreichen.
Berufung? Die DUH will diesen Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anfechten.
Fahrverbot startet: Noch unklar.
Welche Zonen sind betroffen? Laut DUH bisher keine Detailangaben durch das Gericht.