Seit 1998 ist das Batman-Logo als Marke in der EU eingetragen. Es gehört dem amerikanischen Unternehmen DC Comics, Herausgeber der Batman-Comics. Doch das italienische Unternehmen Commerciale Italiana wollte das nicht hinnehmen: 2019 hatte es beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt, dass die Marke für nichtig erklärt wird.
Die Marke sei nur beschreibend und habe keine Unterscheidungskraft. Das Motiv werde vom Publikum nicht als Marke wahrgenommen, sondern bloß als ein dekoratives Detail der Batman-Figur. Die Marke hätte deshalb nicht eingetragen werden dürfen und müsse für nichtig erklärt werden. So lautete die Begründung des Unternehmens, das eine ähnliche Fledermaus für seine Produkte benutzen wollte.
Batman bleibt geschützt
Doch das EUIPO hat den Antrag abgewiesen. Und am Mittwochmorgen bestätigte das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung des Amts: Die Figur Batman sei "gedanklich immer mit DC Comics in Verbindung gebracht" worden, die von Commerciale Italiana vorgelegten seien nicht ausreichend. Die Figur des Batman könne ohne das Logo überhaupt nicht dargestellt werden.
Nicht der erste Batman-Streit
Die Fledermaus stand nicht zum ersten Mal im Mittelpunkt eines Markenstreits: DC Comics hat noch 2019 selbst beim EUIPO Beschwerde eingelegt. Grund dafür war ein Jubiläums-Logo des spanischen Fußballklubs Valencia CF - in Deutschland als FC Valencia bekannt -, das dem Batman-Logo zu ähnlich gesehen haben soll. Auch 2014 hat DC Comics deshalb gegen den Verein geklagt.
Die Verfahren blieben jedoch erfolglos. Der Valencia CF erinnerte daran, dass die Fledermaus bereits seit 1922 Teil des Wappens sei - Batman gab es damals noch gar nicht. 2021 konnte der Streit endlich beigelegt werden, inzwischen gibt es sogar gemeinsame Marketingaktionen.