Unfälle mit Reisebussen: Wie wichtig ist die Gurtpflicht?

Stand: 22.04.2024, 13:25 Uhr

Oft schnallen sich Personen in Reisebussen nicht an, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Seit wann besteht diese Anschnallpflicht? Und ist sie kontrollierbar? Fragen und Antworten.

Von Catharina Coblenz

In den vergangenen Wochen ist es in Deutschland zu einigen Busunglücken gekommen. Erst in Leipzig - vier Menschen kamen dort ums Leben, 20 wurden verletzt. Dann auf der A44 bei Werl mit 21 Verletzten. Und jetzt am Sonntag auf der A45 bei Wenden: Wieder kam ein Reisebus von der Fahbahn ab – diesmal wurden 28 Personen verletzt.

Dass es sich diesmal hauptsächlich um leichte Verletzungen handelt, hängt aller Wahrscheinlichkeit nach auch damit zusammen, dass alle Personen im Bus angeschnallt waren. Mieke Roschinsky ist Ärztin der DRK-Kinderklinik Siegen. Nach dem Busunglück bei Wenden sagte sie zum WDR: "Am Ende muss man sagen, ja der Sicherheitsgurt hat sicherlich einen Großteil dazu beigetragen, dass wir hier nur von leichten Verletzungsmustern sprechen."

Dass es noch nicht selbstverständlich ist, sich im Bus anzuschnallen, hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass viele gar nicht wissen, dass es eine Gurt- und Anschnallpflicht in Reisebussen gibt.

Seit wann besteht die Gurtpflicht in Deutschland?

In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 Gurtpflicht in Reisebussen. Innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006 in Kraft. Grund für die Einführung waren schwere Busunfälle mit vielen Toten in den 1990er Jahren.

Die Gurtpflicht ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert, die die Aufgabe hat "Grundregeln für die Zulassung von Kraftfahrzeugen für den Verkehr sowie deren technische Vorschriften für Fahrzeuge zu bestimmen". In dieser ist festgelegt, dass sich zumindest in Reisebussen seit Oktober 1999 Gurte befinden müssen.

Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wer also in einem Bus keinen Gurt findet, muss sich auch nicht anschnallen. Wenn es sie jedoch gibt, müssen sie benutzt werden.

Gibt es Ausnahmen von der Gurtpflicht in Bussen?

Doch es gibt laut Straßenverkehrsordnung auch Ausnahmen. Wenn die "Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist" gilt beispielsweise während der ganzen Fahrt keine Anschnallpflicht - auch nicht, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Darüber hinaus darf das Betriebs- und Begleitpersonal den Sitzplatz während der Fahrt verlassen um seinen Aufgaben nachzukommen. Auch Fahrgäste dürfen aufstehen, um beispielsweise den Platz zu wechseln oder die Toilette aufzusuchen. Dabei muss es sich jedoch um ein "kurzzeitiges Verlassen" handeln.

Wie wird kontrolliert, ob Personen im Bus angeschnallt sind?

Busfahrer sind verpflichtet, die Fahrgäste zu Beginn der Fahrt auf die bestehende Anschnallpflicht hinzuweisen. Sie müssen jedoch nicht während der Fahrt kontrollieren, ob auch alle angeschnallt bleiben - das wäre auch gar nicht möglich.

Der MDR geht in diesem Zusammenhang auf alternative Kontrollmöglichkeiten ein. Ein Sensor für nicht eingesteckte Gurte, wie er bei modernen Pkw oft verbaut ist, wäre beispielsweise theoretisch möglich. Da der Sensor dann jedoch bei jedem Toilettengang Alarm schlagen würde, ist auch er nicht praktikabel. Die Anschnallpflicht zu kontrollieren ist somit schwierig.

Wie haben sich die Verletztenzahlen bei Busunfällen entwickelt?

Generell ist der Bus ein sehr sicheres Verkehrsmittel. 2022 kamen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei Busunfällen insgesamt acht Menschen ums Leben. Zum Vergleich: Insgesamt starben bei Verkehrsunfällen 2.788 Menschen.

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Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen auch, dass es zwischen 1995 und 2020 einen kontinuierlichen Anstieg von Verletzten bei Busunfällen gegeben hat. Die Anzahl der verunglückten Reisebus-Gäste ist hingegen seit dem Jahr 2000 leicht abgeflacht.

Erhöht das Anschnallen im Reisebus die eigene Sicherheit?

Am besten sollte man sich im Reisebus einfach aus eigenem Interesse anschnallen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV warnt auf ihrer Seite aus verschiedenen Gründen davor, der Anschnallpflicht nicht nachzukommen. Auf der einen Seite bestehe bei einem Unfall die Gefahr einer Schadensersatzkürzung und auf der anderen Seite bedeutet der Anschnallgurt auch mehr Sicherheit während der Fahrt.

Denn: Crashtests mit Bussen zeigen, dass die Folgen eines Unfalls weniger dramatisch sein können, wenn Reisende angeschnallt sind.

Quellen:

  • Bundesministerium für Justiz
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrsortnung (StVO)
  • Mieke Roschinsky, Ärztin der DRK-Kinderklinik Siegen, gegenüber dem WDR
  • Online Beitrag vom MDR
  • Statistisches Bundesamt
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV