Erste Todesurteile für das Hören ausländischer Rundfunksender (im Jahr 1941)

WDR ZeitZeichen 17.09.2016 15:00 Min. Verfügbar bis 15.09.2026 WDR 5

Um Politik ging es zunächst nicht vorrangig. Es war die bessere Musik: Jazz, Swing und Unterhaltung liefen im nationalsozialistisch kontrollierten Rundfunk nicht, konnten aber über sogenannte Feindsender aus dem Ausland auf deutschen Radios empfangen werden.Ein Gesetz, das die sogenannten Rundfunkverbrechen unter Strafe stellte, wurde 1939 erlassen und erste Todesurteile 1941 bekannt gegeben. Doch diese verfehlten ihre abschreckende Wirkung. Autor: Heiner Wember


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