Fassaden von Wohnhäusern

Mieterbalkon – was ist erlaubt, was nicht?

Stand: 23.07.2024, 06:00 Uhr

In der Balkonsaison steigt auch das Risiko für Streitigkeiten mit den Nachbarn. Lärm, Rauchen, Grillen und Pflanzen sind oft Konfliktpunkte. Hans Jörg Depel vom Mieterbund Nordrhein-Westfalen klärt, was erlaubt ist und wie man Konflikte vermeidet.

Häufigster Grund für Streit

Der Balkon ist Teil der Wohnung – und da kann im Grunde jeder tun und lassen, was er möchte, sagt Hans Jörg Depel vom Mieterbund Nordrhein-Westfalen. Diese Freiheit endet allerdings, sobald jemand anderer gestört wird.

Tag gegen Lärm Symbolbild

Lärm ist der häufigste Grund für Streit.

Häufigster Grund für Streit unter Nachbarn sei Lärm, sagt Hans Jörg Depel. Dabei gilt: „So blöd das klingt, aber ab 22 Uhr muss Schluss sein.“ Leise unterhalten dürfe man sich dann noch. Mehr aber auch nicht. „Andernfalls können die Nachbarn zunächst das Ordnungsamt oder die Polizei rufen“, sagt Depel. „Die fordert den Nachbarn dann zunächst auf, ruhig zu sein.“

Im Anschluss könnten sich die Nachbarn aber auch an den Vermieter wenden, der dann dafür sorgen muss, dass sich der Mieter künftig an die Regeln hält. Und tut dieser das nicht, droht ihm eine Abmahnung und im Extremfall sogar die Kündigung.

Mieter:innenbalkon: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Hier und heute 23.07.2024 14:56 Min. Verfügbar bis 23.07.2026 WDR

Konfliktherde „Grillen“, „Rauchen“ und „Pflanzen“

Für Ärger sorgt auch immer wieder das Thema Grillen: Bevor Mieter damit anfangen, sollten sie zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen, rät Depel. Unter Umständen sei es darin grundsätzlich verboten. Allerdings: „In den meisten steht dazu nichts drin.“ Und eine Art „Grill-Gesetz“ gebe es auch nicht.

Grill auf einem Balkon

Die Regeln für das Grillen sind von Stadt zu Stadt anders.

Stattdessen hätten einige Städte in Nordrhein-Westfalen eigene Regelungen: In Aachen etwa sei es nur „im hinteren Teil des Gartens“ erlaubt, im grill-freudigen Rheinland hingegen zum Teil von der Windrichtung abhängig, in anderen Kommunen auf eine bestimmte Anzahl von Tagen im Monat begrenzt und „in Düsseldorf ist es untersagt, sobald Nachbarn starkem Rauch ausgesetzt sind“, sagt Depel.

Das zeige: Was beim Grillen nun erlaubt ist und was nicht, lässt sich häufig nicht eindeutig sagen. Daher gelte auch hier grundsätzlich das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, sagt Depel. Und das Risiko, Nachbarn zu stören, sei bei Gas- oder Elektrogrills sicherlich geringer als bei Holzkohle.

Ähnlich sei das beim Thema Rauchen: "Wenn jemand ab und zu eine Zigarette auf dem Balkon rauche, dann können Nachbarn nichts dagegen sagen. Wenn jemand allerdings Kette raucht, dann sicherlich schon“, sagt Depel. Wo genau die Grenze des Erträglichen verläuft, sei schwer zu sagen.

Für Ärger sorgen auch immer wieder Pflanzen. Grundsätzlich seien Hängepflanzen und Blumenampeln auf dem Balkon erlaubt. „Aber auch nur dann, wenn sie die Nachbarn nicht beeinträchtigen“, sagt Depel. „Wenn der Nachbar zum Beispiel ständig die Blüten auf dem Balkon oder der Wäsche hat, dann muss er das nicht dulden.“ Das Gleiche gelte bei Gießwasser. Blumenkästen sollten daher immer zur Innenseite aufgehängt werden.

Gründe für Streit zwischen Mietern und Vermietern

Der Balkon sorgt auch immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern. In diesem Fall geht es meist um bauliche Veränderungen. Dabei gilt: „Kleinere Dinge, wie etwa ein Rankgitter oder einen unauffälligen Sichtschutz anbringen, ist grundsätzlich kein Problem“, sagt Depel. Bei größeren Eingriffen wie etwa dem Anbau einer Markise, braucht es hingegen immer das Einverständnis des Vermieters – und gegebenenfalls zusätzlich das der Eigentümergemeinschaft.

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.

Balkonkraftwerke dürfen derzeit nicht vom Vermieter verboten werden.

Bei Balkonkraftwerken sieht es derzeit so aus: Grundsätzlich dürfen Vermieter dies nicht verbieten. Es sei denn, es sind größere bauliche Veränderungen notwendig. Die Bundesregierung plant allerdings, dieses Veto-Recht seitens der Vermieter weiter einzuschränken. Voraussichtlich wird das noch in diesem Jahr passieren. Bis dahin rät Depel: „Man sollte sich vorher auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters holen.“

Einig sind sich Vermieter und Mieter zunächst häufig beim Thema „Anbau-Balkon“: „Wenn der Vermieter Balkone anbauen möchte, dann freuen sich die Mieter eigentlich alle erst einmal immer darüber“, sagt Depel. Die Harmonie endet aber meist, wenn es anschließend um die Kosten geht.

Denn: „Das Ganze ist eine Wohnwert-Verbesserung“, sagt Depel. Und diese könne zu einer Mieterhöhung führen. Zum Beispiel: Der Anbau-Balkon kostet 20 000 Euro. Der Vermieter kann acht Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen. Dann wären das im Jahr 1600 Euro – und damit eine monatliche Mieterhöhung von 133 Euro.

Das möchte dann häufig keiner zahlen“, sagt Depel. Wenn der Vermieter die Maßnahme allerdings korrekt angekündigt habe, könnten Mieter dagegen wenig tun.