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Docupy: Lösungsansatz - Das Losverfahren

WDR 07.05.2018 01:10 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 WDR

Lösungsansatz: Das Losverfahren

Stand: 04.05.2018, 15:50 Uhr

Der Bundestag repräsentiert nicht die gesamte deutsche Bevölkerung. Eine Idee: Per Los in den Bundestag?

Per Losvefahren in die Politik?

Im Deutschen Bundestag müssten unter anderem 140 Frauen, 33 Muslime, und 43 Menschen mit Behinderung mehr sitzen, damit er die Bevölkerung repräsentativ in ihrer Zusammensetzung widerspiegelt. Um die Interessen aller Bürger des Landes besser im Parlament abzubilden, wird von Politikern oder Wissenschaftlern immer wieder ein Losverfahren ins Spiel gebracht.

Auch Anke Domscheit-Berg schlägt bei „docupy“ vor, Abgeordnete zufällig in den Bundestag zu holen, wie Schöffen ans Gericht.
Auch Twitter User @ardalanai findet, Mandate im Bundestag sollten verlost werden.

Die Idee des Auslosens ist uralt. Aristoteles schrieb im 4. Jahrhundert vor Christus: "So gilt es, will ich sagen, für demokratisch, dass die Besetzung der Ämter durch das Los geschieht, und für oligarchisch, dass sie durch Wahl erfolgt."

Würde es durch das Losverfahren gelingen, die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung besser in die Politik einzubringen? Würde es gar helfen, die Politikverdrossenheit zu mindern, weil alle sich besser vertreten fühlen?

Ja, sagen Befürworter des Losverfahrens wie etwa der belgische Historiker David Van Rebbrouck. Der Bürger würde dann nicht mehr wie „Stimmvieh“ behandelt, argumentiert er: „Ladet ihn ein. Gebt ihm Macht. Und damit es gerecht bleibt: Lost ihn aus.“ Es gibt verschiedene Modelle für solche Losverfahren, für die sogenannte „Demarchie“.

Die Bürgerversammlung in Irland – ein Beispiel

Gelost wird unter anderem in Irland. Zwar nicht die Regierung, aber eine Bürgerversammlung. Ein Gremium jenseits des Parlamentes, das für bestimmte Fragestellungen einen Arbeitsauftrag erhält und einen Entscheidungsvorschlag formuliert. 99 Bürger machen für ein Jahr Politik.

Die Teilnehmer werden ausgelost und zwar so, dass sie möglichst einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. So sitzen z.B. Frauen, Männer, Arbeitslose, Berufstätige, Arme, Reiche nebeneinander in der Versammlung. Sie beschäftigen sich ein Jahr lang intensiv mit  durmeist sensiblen Themen oder Fragen, bei denen das Parlament befangen scheint. Sie sprechen mit Experten, studieren Statistiken, hören sich Menschen an, die Erfahrungen mit den jeweiligen Themen gemacht haben und diskutieren anschließend. Einmal im Monat trifft sich die Versammlung für ein Wochenende. Das Ganze wird live im Internet übertragen, ist somit transparent für alle Bürger. Am Ende stimmt die Bürgerversammlung ab. Ihren Vorschlag reichen sie an das Parlament weiter. Dieses muss sich zwar nicht nach dem Votum der Bürgerversammlung richten, erhält aber ein deutliches Signal.

Im ARD-Europamagazin vom Oktober 2017 erzählt Finbarr O’Brien, Mitglied der Bürgerversammlung 2014, von seinen Erfahrungen. Er sei früher Opfer von Missbrauch durch pädophile Priester gewesen, und habe aufgrund dieser Erfahrung Homosexuelle schlichtweg für schlechte Menschen gehalten. Dadurch, dass er in die Bürgerversammlung gewählt und so dazu gebracht wurde, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, habe er seine Meinung geändert und für ein „Ja“ zur Homo-Ehe gestimmt.

Ende 2017 schlug die Bürgerversammlung in Irland vor, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Die Folge: Ende Mai 2018 soll ein Referendum über eine Gesetzesänderung zu Abtreibungen geben – und das im streng katholischen Irland.

Kritik am Losverfahren

Kritiker des Losverfahrens sehen Schwierigkeiten in der Umsetzung von solchen Gremien. Eine wirklich repräsentative Zusammensetzung ließe sich wahrscheinlich nie erreichen. Laut Buchautor und Rechtsanwalt Ortlieb Fliedner taugt das Losverfahren nicht zur Rettung der Demokratie: “Der Ansatz, dass eine Demokratie nur dann wirklich funktioniere, wenn Entscheidungen von einem repräsentativ für die Bevölkerung zusammengesetzten Gremium getroffen werden, ist nicht haltbar.“ Welche Themen ein solches Gremium bearbeiten darf und wer über seinen Einsatz entscheidet, sei schwer zu beantworten, kritisiert wiederum der Professor für Politikwissenschaft Roland Lhotta. Eigentlich kämen für diese Entscheidungen wiederum nur die Abgeordneten in Frage.

Losverfahren in Deutschland?

Artikel 38 Absatz 1 im Deutschen Grundgesetz hält fest: Die Abgeordneten "sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Die Abgeordneten wären demnach an Vorschläge, Aufträge und Weisungen extern geloster Bürgergremien, vergleichbar mit dem Beispiel in Irland, nicht gebunden.

Allerdings gibt es auch ein Modell, das vorschlägt fünf Prozent der Sitze des Deutschen Bundestages per Losverfahren zu vergeben. Diese Los-Abgeordneten wären zwar aufgrund der deutschen Verfassung im Bundestag nicht stimmberechtigt, weil sie nicht in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wurden, könnten aber Diskussionen entscheidend mitprägen, so die Idee. Die Losplätze würden folgendermaßen vergeben: Jeder wahlberechtigte Bürger würde mit seinem Wahlschein auch eine Losnummer erhalten. Wer seinen Wahlschein nicht mit dem Stimmzettel abgibt, würde automatisch an der Verlosung teilnehmen. Am Wahlabend würden dann nicht nur die Stimmanteile der Parteien bekannt gegeben, sondern auch die gezogenen Losnummern. Die Bundestagswahl wäre dann für die Bürger wohl noch spannender.