Unterschriften könnten ungültig sein
Verwaltungsposse bei Sauerland-Abwahl
Stand: 23.09.2011, 13:00 Uhr
In Duisburg bangt die Bürgerinitiative um die Anerkennung, der von ihr gesammelten Unterschriften. Wenn nur eine kleine Angabe wie etwa die der Hausnummer fehlt, könnte die Stimme vom Wahlamt als ungültig gewertet werden.
Von Katrin Schlusen
Noch vor zwei Tagen sah alles danach aus, als ob die Bürgerinitiative "Neuanfang für Duisburg" ihr Ziel erreichen könnte: Genung Unterschirften sammeln, damit Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) von den Bürgern in einer Wahl aus dem Amt votiert werden kann. 55.000 Unterschriften werden nach dem Gesetz dafür benötigt, 60.000 sind bereits gesammelt - aber 5.000 weitere will die Initiative noch zusammentragen, bevor sie die Listen am 17. Oktober 2011 der Stadt übergibt - um ganz sicher zu gehen. Denn das Wahlamt der Stadt Duisburg wird jeden einzelnen Eintrag überprüfen.
Informationen aus dem Umkreis des Wahlamtes
Jetzt befürchtet die Initiative allerdings, dass man ihr übel mitspielen will. "Wir haben aus dem Umkreis des Wahlamtes erfahren, dass die Stimmen, bei denen keine Hausnummer eingetragen wurde, per se als ungültig gewertet werden sollen", berichtet Theo Steegmann, Sprecher der Initiative im Gespräch mit WDR.de. Das Unterschriftenformular hat unter anderem die Spalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Postleitzahl. Die Hausnummer wird nicht explizit aufgelistet.
Stadt weist Vorwürfe zurück
Die Stadt weist mit einer Stellungnahme auf der eigenen Internetseite die Vorwürfe zurück. In einer E-Mail vom 5. Juli 2011 habe die Stadt der Initiative mitgeteilt, dass das Formular den Anforderungen des Paragraphen 66 der Gemeindeordnung genügt. Ergänzend dazu schickte die Stadt der Bürgerinitiative am 20. Juli 2011 eine Auflistung mit möglichen Fehlerquellen. Zu denen zählt auch das Fehlen einer Hausnummer. Gleichzeitig gibt die Stadt mehrere Beispiele für Bürgerbegehren in Duisburg, bei denen es ebenfalls keine Spalte für die Hausnummer gab. Was ist also richtig?
Beratung durch den Verein "Mehr Demokratie"
Zweiter Abwahlversuch von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. "Wir dürfen eins nicht machen", hatte Günter Niehl, Mitglied der Bürgerinitiative bei dem Auftakttreffen am 15. Juni 2011 gesagt, "und zwar den Fehler, uns juristisch angreifbar zu machen." Er ließ sich von dem Verein "Mehr Demokratie e.V." beraten, wie ein wasserdichtes Unterschriftenformular auszusehen habe. "Eigentlich ist so ein Formular weniger kompliziert, als für ein Bürgerbegehren", sagt Thorsten Sterk, Sprecher von "Mehr Demokratie" in Köln. Da das Duisburger Abwahlverfahren das erste in NRW ist - eine Gesetzesänderung gab es im Mai 2011 - arbeitete der Verein ein speziell für Duisburg konzipiertes Formular aus. Und zwar in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.
Eindeutig identifizierbare Unterschriften
Im Gesetz heißt es, dass die Angaben zu der Person zweifelsfrei sein müssen. Das kann im Verwaltungsrecht zu komplizierten Theoriefällen führen: Wenn beispielsweise zwei Max Müllers am gleichen Tag Geburtstag haben und auf der gleichen Straße in Duisburg wohnen, muss die Unterschrift als nicht gültig bewertet werden, wenn die Hausnummer fehlt. "Wir raten den Bürgern, dass die Unterschriftenlisten vollständig auszufüllen sind", so Thorsten Sterk, "Leserlich geschrieben, mit vollständiger Adresse und Geburtsdatum." Seiner Erfahrung nach sei die "Identifizierbarkeit" das Wichtigste bei der Auswertung durch die Stadtverwaltungen. Wenn die Verwaltung die Unterschriftensammlung nicht anerkennen will, könne dagegen geklagt werden.
Aber noch liegen die gesammelten Unterschriften im Tresor bei der Bank. Die Initiative muss abwarten, wie die Verwaltung die geleisteten Signaturen bewerten wird.