In NRW gelten wegen Corona mittlerweile keine landesweiten Zugangsbeschränkungen mehr. Die Regeln 3G, 2G und 2G+ sind abgeschafft. Was genau steckte hinter diesen Abkürzungen? Ein Überblick.
Was bedeutete 2G in NRW?
2G bedeutete: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene. Seit 4. März taucht diese Regel in der Corona-Schutzverordnung für NRW aber nicht mehr auf.
Was bedeutete 2G plus (2G+) in NRW?
2G plus (2G+) bedeutete im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sein müssen. Erforderlich war dafür zuletzt ein offizieller Test-Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test. In einigen Fällen entfiel für Geboosterte und mit ihnen Gleichgestellte die Test-Pflicht.
Was bedeutete 3G in NRW?
3G bedeutete im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bei Getesteten war ein offizieller Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test erforderlich.
Was bedeutet 3G plus (3G+)?
Manchmal ist auch von 3G plus (3G+) die Rede. Gemeint war damit oft: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete. In NRW kam diese Regel so aber nicht landesweit zur Anwendung.