Der Begriff "Weidemilch" war nicht geschützt. Und Bildchen auf der Milchpackung von glücklichen Kühen haben keinerlei Bedeutung.
Ein Ex-Minister und ein Gerichtsurteil haben das geändert. 2017 hat der damalige niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer das Siegel "Pro Weideland" eingeführt, zusammen mit Milchbauern, Molkereien und Umweltverbänden.
Die zentrale Anforderung für dieses Siegel: Die Kühe müssen an mindestens 120 Tagen pro Jahr für jeweils mindestens sechs Stunden auf der Weide sein. Und das Oberlandesgericht Nürnberg hat im selben Jahr entschieden: Nur wenn dieses Kriterium erfüllt wird, nur dann darf auf der Milchverpackung "Weidemilch" stehen.
Heute gilt: Wo Weidemilch drauf steht, da ist auch Weidemilch drin. Die Milch von Bergbauern wie Koller wird aber nicht mit dem Label "Weidemilch" verkauft, sondern nennt sich "Bergbauernmilch".
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/3 - Für Tierwohl und Artenvielfalt: Weidemilch
- Ausgewählter Teil: Teil 2/3 - Weidemilch ist Weidemilch, wenn's drauf steht
- Teil 3/3 - Bald mehr Geld für Weidehaltung?