Demonstanten in Tierkostümen, dahinter Transparent "Tierschutz ins Grundgesetz JETZT!"

Stichtag

17. Mai 2002 - Tierschutz wird im Grundgesetz verankert

An einem Juliabend 2001 stürzt eine Kuh aus dem Himmel über Berlin. Aus einem Hubschrauber geworfen, prallt sie auf und wird von Feuerwerkskörpern zerfetzt. Tierquälerei liegt nicht vor; die Kuh war bereits tot. Dennoch hatten Tierschützer versucht, die blutige Performance des Künstlers Wolfgang Flatz als "Perversion gegen Tiere" gerichtlich zu verhindern. Ohne Erfolg, denn Flatz konnte sich auf seine im Grundgesetz verbürgte künstlerische Freiheit berufen.

Verfassungsmäßige Grundrechte der Kunst, der Forschung oder der Religion, etwa beim rituellen Schächten, genießen einen höheren Rang als das Tierschutzgesetz. Laut Paragraf 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Tiere wie Sachen zu behandeln. Dagegen laufen Tierschützer und –rechtler sowie Politiker von Grünen und SPD seit vielen Jahren Sturm. Im Mai 2002, nach zwei vergeblichen Versuchen 1994 und 2000, kommt die im Bundestag für eine Grundgesetzänderung zugunsten des Tierschutzes nötige Zweidrittel-Mehrheit dann zustande.

Leidensfähig wie der Mensch

Jahrelang hatten CDU/CSU und die Lobbyisten von Landwirtschaft, Chemie- und Pharmaindustrie die juristische Aufwertung des Tierschutzes abgeblockt. Deutschland verfügt zwar über eines der schärfsten Tierschutzgesetze der Welt, doch in zentralen Punkten bleibt es wegen seiner gegenüber der Verfassung untergeordneten Bedeutung meist wirkungslos. Laut Angaben von Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen, sind 2001 in deutschen Forschungslaboren 1,9 Millionen Versuchstiere bei Tests für Arzneimittel, Lackfarben und Kosmetika ganz legal gestorben. Selbst gequälte Haustiere ihren Haltern wegzunehmen, fällt Richtern oft schwer, da sie deren Grundrecht auf Besitz achten müssen.

Auch die Zustände in der Landwirtschaft kritisieren Tierschützer scharf. "In der industriellen Massenhaltung haben Tiere sowieso keinerlei Wert an sich", klagt zum Beispiel der Münchener Tierrechtler Colin Goldner. "Sie werden ausschließlich nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit betrachtet. Obwohl man weiß, dass auch bei Schweinen und Rindern hoch entwickelte Intelligenz anzutreffen ist [...] und sie über eine ähnliche Leidensfähigkeit, wie der Mensch verfügen." Da helfe auch das Tierschutzgesetz nicht viel. Letztlich entscheide nicht die Ethik, sondern der Preis, zu dem Schnitzel, Hähnchen und Eier im Supermarkt angeboten werden.

Pessimistisches Fazit

Im März 2002, ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl, vollziehen CDU und CSU plötzlich eine Kehrtwende. Umfragen haben ergeben, dass 79 Prozent der Bundesbürger den Tierschutz im Grundgesetz verankert sehen wollen. Am 17. Mai 2002 votiert das Parlament mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für den von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Antrag, den Grundgesetzartikel 20a um die drei Worte "und die Tiere" zu ergänzen. Der Artikel lautet dann: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung…".

Damit erhebt die Bundesrepublik als erster EU-Staat den Tierschutz zum Staatsziel. Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) lobt, die Änderung verdeutliche, dass Tiere keine Sachen seien und mit Respekt behandelt werden müssten. Der CDU-Rechtsexperte Rupert Scholz dagegen warnt, die Aufwertung werde "keinerlei reale Auswirkungen" haben. "Wir müssen aufpassen, dass die Verfassungsänderung keinen Alibicharakter bekommt."

Zehn Jahre später kann der Tierrechtler Colin Goldner das pessimistische Fazit von Scholz nur bestätigen: "Es hat überhaupt nichts gebracht, außer … sich ein bisschen besser fühlen, weil es halt im Grundgesetz steht. Aber de facto gelten Tiere vor dem Gesetz nach wie vor als Sachen."

Stand: 17.05.2012

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