"Das war Theater, aber es war legitimes Theater", sagt Peter Müller (CDU) zwei Tage nach dem Eklat im Bundesrat. Am 22. März 2002 hatte das neue rot-grüne Zuwanderungsgesetz den Bundesrat passiert – weil der Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das gespaltene Votum Brandenburgs als Ja wertete. "An den Tag kann ich mich sehr gut erinnern, weil er ein furchtbarer Tag war", sagt Rita Süssmuth (CDU), die seit 2000 der "Unabhängigen Kommission Zuwanderung", auch Süssmuth-Kommission genannt, vorsaß. "Ich möchte nicht verkennen, dass es manchmal Debattenschlachten gibt, die keine echten sind, aber erheblichen Schaden anrichten … Denn es ging hier nicht um ein parteipolitisches Problem, sondern um ein Problem, das unser Land zutiefst betraf."
"Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident"
Am 23. Februar 2000 hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Greencard für ausländische Computerexperten vorgeschlagen - der Beginn einer langen Auseinandersetzung zwischen SPD und CDU. Wie viele Fremde soll Deutschland aufnehmen? Und wie viele Ausländer kann die deutsche Bevölkerung verkraften, ohne sich fremd im eigenen Land zu fühlen? Zwischen diesen Polen bewegt sich der Streit, der bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat eskaliert. Alle schauen auf Brandenburg, denn dort regiert eine große Koalition. Der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) stecken im Dilemma: Entweder sie wenden sich gegen die eigene Partei oder sie riskieren den Bruch ihrer Koalition. Nach der nicht einheitlichen Stimmabgabe, fragt Bundesratspräsident Wowereit nach: "Ich frage Ministerpräsident Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimmt." Stolpe antwortet mit Ja. Schönbohm ergänzt ungefragt: "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident."
Verfassungsbruch oder Ausbruch?
Klaus Wowereit beschließt: "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat." Ein Tumult bricht aus, es gibt Proteste und Zwischenrufe. Die Unionspolitiker verlassen den Saal und werfen Wowereit Kaltschnäuzigkeit und Verfassungsbruch vor. Friedrich Merz (CDU) sagt: "Wir werden von einer Gruppe von Leuten regiert, die ohne jeden Respekt sind, wenn es darum geht, ihren machtversessenen Anspruch durchzusetzen." Und Roland Koch, ebenfalls CDU: "Dieses ist ein kalkulierter Bruch mit unserer Verfassung. Es muss korrigiert werden." Sigmar Gabriel von der SPD kontert: "Das einzige, was es hier gegeben hat, Herr Kollege Koch, ist nicht ein kalkulierter Rechtsbruch, aber ein kalkulierter Ausbruch von Ihnen." Die Sitzung wird unterbrochen, doch Wowereit bleibt bei seiner Wertung. Damit ist die Mehrheit im Bundesrat für das Gesetz gesichert und Bundespräsident Johannes Rau (SPD) unterschreibt das Gesetz, verbunden mit einer Rüge an Stolpe, Schönbohm und andere Akteure der Versammlung.
Wahlkampf im Bundesrat
Tatsächlich geht es um Wahlkampf. Das Zuwanderungsgesetz ist das Vorzeigeprojekt der rot-grünen Regierung und soll Gerhard Schröders Wiederwahl sichern. Ein Scheitern hätte Gegenkandidat Edmund Stoiber (CSU) gestärkt. Sigmar Gabriel (SPD) formuliert das so: "Es geht in Wahrheit natürlich um die Frage, wer das politische Alphatier in Deutschland stellt." Zwei Tage später gibt es eine neue Version der Ereignisse. Peter Müller, CDU, sagt auf einer Diskussionsveranstaltung in Saarbrücken: "Die dort geäußerte Empörung entstand nicht spontan. Die Empörung haben wir verabredet." Die Union hatte bereits am Tag zuvor von Wowereits geplanter Entscheidung erfahren.
Bundesverfassungsgericht: Stimmen Brandenburgs sind ungültig
Die CDU klagt schließlich gegen das Gesetz, denn laut Grundgesetz müssen die Stimmen eines Landes "einheitlich" abgegeben werden. Neun Monate nach dem Vorfall erklärt das Bundesverfassungsgericht die Stimmen Brandenburgs und damit das Zuwanderungsgesetz für ungültig. Das Gesetz wird nun noch einmal durch Bundestag, Bundesrat und den Vermittlungsausschuss geschleppt. 2005 tritt es schließlich in Kraft – zwei Jahre später als geplant. Bis dahin hat es viele seiner ursprünglichen Inhalte eingebüßt. Bis heute wird an dem "Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung" stetig nachgebessert.
Stand: 22.03.2012
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