Abgedeckter Sarg auf Rollwagen vor Flugzeug

Stichtag

10. Februar 1937 - Internationales Abkommen über Leichenbeförderung

"Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare", stöhnt schon im 19. Jahrhundert der Satiriker Johann Nestroy über den Hang der Deutschen zur Bürokratie. Doch wenn es um das Lebensende und danach die letzte Reise eines Menschen über Ländergrenzen hinweg geht, legen alle Nationen großen Wert auf die Einhaltung detaillierter Richtlinien.

In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts reisen immer mehr Menschen ins Ausland. Immer mehr sterben auch dort und sollen in ihre Heimat zurück überführt werden. Für die Hinterbliebenen bedeutet das jedoch meist ein unwürdiges, überaus teures und zeitraubendes Unternehmen. Viele Leichentransporte scheitern an den unzähligen, teils sich widersprechenden internationalen Bestimmungen.

Leichenpass wird Vorschrift

Vor allem die Vorschriften zur Beschaffenheit des Transportsarges sowie über Identität und Versorgung des Toten zur Wahrung der Hygiene müssen dringend vereinheitlicht werden. Zwölf Staaten (Ägypten, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexiko, Niederlande, Schweiz, Tschechoslowakei, Türkei) schließen deshalb am 10. Februar 1937 ein Internationales Abkommen über Leichenbeförderung. Als "Berliner Abkommen" tritt es im Juni 1938 in Kraft.

Als wichtigste Neuerung schreibt das elf Artikel umfassende Abkommen die Ausstellung eines einheitlichen Leichenpasses vor. Ohne das Dokument, das neben den Personalien und dem Sterbeort auch die Todesursache enthalten muss, ist eine Beförderung der Leiche, gleich mit welchem Transportmittel, nicht mehr gestattet. Um eine Gesundheitsgefährdung oder Geruchsbelastung durch austretende Körperflüssigkeiten auszuschließen, muss die Leiche in einem exakt definierten, luftdicht verschlossenen Metallsarg auf die Reise gehen.

Überflüssiger Zinksarg

Im Jahr 1973 überarbeitet der Gesundheitsausschuss des Europarates das Regelwerk. Es tritt 1975 als "Straßburger Abkommen" in Kraft und wird von zahlreichen Staaten unterzeichnet oder zumindest befolgt. Deutsche Bestatter kritisieren es inzwischen als nicht mehr zeitgemäß - bei rund 40.000 Leichen, die derzeit vom Ausland nach Deutschland oder von hier ins Ausland befördert werden.

So ist etwa die seit 1937 unverändert vorgeschriebene Lagerung in einem teuren Metallsarg, meist aus Zink, längst überholt, klagt Rolf Lichtner vom Bundesverband der Bestatter. Moderne Verfahren zur Einbalsamierung einer Leiche und Folien mit Metallbeschichtung ermöglichten heute eine kostengünstigere und ebenso sichere Leichenbeförderung. Selbst innerhalb der EU, so Rolf Lichtner, erweisen sich nationale Eigenheiten noch immer als Hemmnis. Soll etwa eine Leiche im Auto von Frankreich nach Deutschland gebracht werden, müsse das deutsche Beerdigungsunternehmen seinen Leichenwagen zunächst in Paris den Behörden vorführen.

Auf eine baldige Novellierung des Internationalen Abkommens wagt das Bestattungsgewerbe jedoch nicht zu hoffen. Tote Reisende, so Rolf Lichtner, haben in der Politik keine Lobby.

Stand: 10.02.2012

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