Symbolbild: Pitbull- und Staffordshire-Terrier mit Maulkörben

Stichtag

12. April 2001 - Gesetz gegen gefährliche Hunde erlassen

Gypsi und Zeus sind nicht angeleint, als sie die Grundschule Buddestraße erreichen. Auf dem umzäunten Schulgelände entdecken sie elf Erstklässler beim Fußballspielen. Der 23-jährige Halter der Hunde kann nicht verhindern, dass sein Pitbull und sein Staffordshire-Terrier den Schulzaun überspringen und sofort über einen der Jungen herfallen.

Minutenlang müssen dessen Kameraden hilflos zusehen, wie die rasenden Kampfhunde den Siebenjährigen immer wieder in Kopf und Gesicht beißen. Als Polizisten dem grauenhaften Geschehen endlich mit gezielten Schüssen auf die geifernden Tiere ein Ende setzen, ist der kleine Junge bereits tot.

Regierung trotzt der Hunde-Lobby

Die Kampfhunde-Attacke von Hamburg im Juni 2000 löst bundesweit einen Sturm der Entrüstung aus. Mehrfach schon in den vergangenen Jahren sind Kinder Opfer von Beißangriffen solcher als problematisch bekannten Hunderassen geworden. Bislang reagierten die Behörden darauf mit einem unkoordinierten Bündel an Verordnungen wie Anlein- und Maulkorbzwang, Chippflicht oder Einfuhrverbot. Der Lobby von Hunde-Importeuren, Züchtern und Haltern gelang es immer wieder, deren Durchführung zu verwässern. Nach dem grausamen Tod des Hamburger Schülers jedoch sieht sich auch die Bundesregierung in der Pflicht. Noch im selben Monat bringt sie einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die ungeregelte Einfuhr und Zucht bestimmter Rassen, darunter auch Rottweiler und Dobermänner, unterbinden soll.

Erneut gehen viele Hundebesitzer auf die Barrikaden, fühlen sich kriminalisiert und ihre Vierbeiner dem Volkszorn preisgegeben. Doch die Politik bleibt bei ihrem harten Kurs. Am 12. April 2001 beschließt der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Ergänzend erlassen die meisten Bundesländer detaillierte Landeshundegesetze. Als aggressiv eingeschätzte Rassen dürfen nur noch mit Behörden-Erlaubnis und unter strengen Auflagen gehalten werden. 52 Züchter und Halter ziehen gegen die als willkürlich empfundene Einteilung in gefährliche und ungefährliche Rassen vor das Verfassungsgericht.

Das Problem am anderen Leinenende

Argumente liefern ihnen wissenschaftliche Untersuchungen der vorgeschriebenen Wesenstests für Hunde. So kommt die Tierärztliche Hochschule Hannover zu dem Schluss, "dass es nicht legitim ist, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie den Verboten und Einschränkungen von so genannten Rasselisten zu unterwerfen". Die als grundsätzlich gefährlich eingestuften Rassen hatten sich in Studienreihen nicht als aggressiver erwiesen als etwa der beliebte, "kinderfreundliche" Golden Retriever.

Die meisten Problemfälle entdeckten die Wissenschaftler unter Schäferhunden und Mischlingen – und beim zweibeinigen Alphatier am anderen Ende der Leine. Als wirklich wirksame Maßnahme zur Vorbeugung von Verhaltensproblemen bei Haushunden empfehlen sie deshalb, "in unserer Gesellschaft den kompetenten, fachlich gebildeten und verantwortungsvollen Hundebesitzer" zu fördern. Dennoch wird das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde 2004 vom Bundesverfassungsgericht in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Die zuvor als aggressives Statussymbol so geschätzten American Staffordshire, Pitbulls und Bullterrier sind seither fast völlig von den Straßen verschwunden. Den meisten Hundebesitzern ist ihre Haltung schlicht zu kompliziert geworden. 

Stand: 12.04.2011

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