Eine Frau fotografiert ihre Klamotten und ihre Schuhe um sie im Internet zu verkaufen

Private Online-Verkäufe: In welchem Fall muss ich Steuern zahlen?

Stand: 25.01.2023, 07:44 Uhr

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich online etwas privat verkaufe oder meine Wohnung untervermiete? Unter Umständen ja - sagt ein neues Gesetz. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Wer privat etwas im Internet verkauft, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Wer aber öfter zum Beispiel Secondhand-Kleidung oder gebrauchte Smartphones online anbietet, könnte demnächst Post vom Finanzamt bekommen. Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt das Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz (PStG). Damit wird eine EU-Richtlinie von 2021 umgesetzt.

Was regelt das neue Gesetz?

Es geht um eine Meldepflicht für Betreiber von Internet-Plattformen wie zum Beispiel Ebay und Amazon Marketplace. Diese müssen häufige Benutzerinnen und Benutzer von sich aus beim Finanzamt melden. Betroffen von dieser Regelung sind auch Vermietungsportale für Ferienwohnungen wie etwa Airbnb. Es geht also nicht nur um Waren, sondern auch um Dienstleistungen.

Bisher mussten die Finanzbehörden gewerbliche Händler, die sich als Privatpersonen tarnten, mühsam aufspüren. Bei einem konkreten Verdacht war es aber möglich, deren Daten bei der Plattform anzufordern. Das geschieht in bestimmten Fällen nun automatisch.

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Welche Nutzerinnen und Nutzer werden gemeldet?

Die Meldepflicht ist begrenzt: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 30 Artikel auf einer digitalen Plattform verkauft und damit weniger als 2.000 Euro umsetzt, der wird nicht gemeldet. Hat man jedoch einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro oder verkauft mehr als 30 Artikel, dann muss der jeweilige Plattform-Betreiber die Daten ans Finanzamt übermitteln.

Grafik zur jährlichen Meldegrenze pro Plattform für Online-Verkäufe von Privatpersonen: weniger als 2.000 Euro Umsatz und weniger als 30 Artikel

Für alle, die nicht sicher sind, ob sie mit ihren Verkäufen unter der Meldegrenze bleiben, hat Carsten Schabosky aus der WDR-Wirtschaftsredaktion diesen Tipp:

"Ab sofort sollten Privatverkäufer aufschreiben, was sie wann zu welchem Preis verkauft haben. Und was sie ursprünglich für ein Produkt bezahlt haben. Auch die Ebay-Gebühren etc. sollten notiert werden. Dann ist man auf der sicheren Seite, falls es vom Finanzamt doch einmal Rückfragen gibt." Carsten Schabosky, WDR-Wirtschaftsredakteur

Welche Daten werden gemeldet?

Wenn die Grenze der Meldepflicht überschritten wird, muss die Plattform unter anderem Namen, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID der Verkäuferin bzw. des Verkäufers melden. Er muss Auskunft geben, wie viel die Verkäufer erlösen und welche Gebühren oder Provisionen sie zahlen.

Müssen Gewinne versteuert werden?

Nicht immer. Für Gewinne gibt es eine Freigrenze: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 600 Euro Gewinn aus privaten Verkäufen macht - egal ob online oder offline -, muss dafür keine Steuern zahlen. Nur wenn der Gewinn mehr als 600 Euro beträgt, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

WDR 2 berichtet am Mittwoch um 11.15 Uhr über dieses Thema.