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03.05.1957 - Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet

Stand: 15.03.2017, 12:52 Uhr

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - so steht es im deutschen Grundgesetz von 1949. Bis Frauen den Männern in Deutschland tatsächlich rechtlich gleichgestellt waren, dauerte es allerdings noch ein paar Jahrzehnte. Die Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes war 1957 ein Meilenstein auf diesem Weg.

Von Daniela Wakonigg

Auch nachdem die wenigen Mütter des Grundgesetzes 1949 erfolgreich die Gleichberechtigungsformulierung durchgesetzt hatten, waren Frauen in Deutschland rechtlich ihrem Ehemann unterworfen. Er verfügte über ihr Vermögen, durfte ihren Job kündigen und hatte in allem das Letztentscheidungsrecht. Der Grund: Viele Einzelgesetze der jungen Bundesrepublik widersprachen noch dem Gleichberechtigungsgrundsatz. 

Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. Aber noch bis 1977 dauerte es, bis Frauen ohne Einverständnis des Mannes arbeiten durften. Vergewaltigung in der Ehe wurde sogar erst 1997 zur Straftat.

Auch wenn die Gleichstellung von Mann und Frau im Gesetz inzwischen weitgehend erreicht ist, hinkt die Wirklichkeit noch hinterher: Noch immer werden Frauen für die gleiche Tätigkeit häufig schlechter bezahlt als Männer und noch immer sind es hauptsächlich Frauen, die für die Kindererziehung aus dem Beruf aussteigen.

Redaktion: Ronald Feisel

Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet (am 03.05.1957)

WDR ZeitZeichen 03.05.2017 14:44 Min. Verfügbar bis 01.05.2097 WDR 5


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