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Wolfgang Daschner

ZeitZeichen

20.12.2004 - Das Urteil im Fall Daschner wird gesprochen

Stand: 07.03.2016, 16:57 Uhr

Im September 2002 entführt der Jurastudent Magnus Gäfgen den 11jährigen Bankierssohn Jacob von Metzler, erpresst eine Million Euro Lösegeld von den Eltern und wird von der Polizei gefasst. Aber der Täter sagt nicht, wo sich das Kind befindet. Die Polizei steht unter Druck: Das Leben des Jungen ist in Gefahr.

Von Ariane Hoffmann

Nach vier Tagen entscheidet sich der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner zu einem folgenschweren Schritt: Er droht dem Entführer mit Folter. Magnus Gäfgen nennt das Versteck des Kindes, das er bereits am ersten Tag der Entführung getötet hat.

Das Land ist erschüttert, doch schnell weichen Trauer und Entsetzen einer Debatte über die Rolle der Polizei: Darf sie einem Tatverdächtigen als letzten Ausweg körperliche Gewalt androhen?

Nein - sagt das Gericht am 20. Dezember 2004 und verurteilt Wolfgang Daschner zu einer Geldstrafe auf Bewährung.

Redaktion: Ronald Feisel