das ARD Radiofeature : Sterben nach Plan
Stand: 23.12.2021, 19:17 Uhr
Jeder Mensch hat das Recht auf Hilfe zum Suizid, sagt das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil mit Folgen: Sterbehilfevereine rüsten auf, Altenheime ringen um Haltung, Psychiater sorgen sich um Menschen in Lebenskrisen.
Von Martina Keller
Die Freiheit, sich zu töten und dafür die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, sei verfassungsrechtlich geschützt, sagt das Bundesverfassungsgericht 2020 in einem historischen Urteil. Anspruch auf Suizidassistenz haben demnach nicht bloß todkranke Menschen, sondern alle, wenn sie nur selbstbestimmt entscheiden. Es spielt also keine Rolle, ob man jung oder alt ist, gesund oder krank oder ob man einfach nur das Leben satthat. Die einen feiern die Entscheidung als Sieg der persönlichen Autonomie. Die anderen fürchten gesellschaftlichen Druck auf Alte, Kranke, psychisch Beeinträchtigte, einen vermeintlich einfachen Ausweg aus schwieriger Lage zu suchen. Auch fehlende Hilfe könne Menschen den Lebensmut rauben, warnen Kritiker: Vielen Betroffenen mit hohem Unterstützungsbedarf fehle nicht die Möglichkeit, sich selbst zu töten, sondern die Möglichkeit, gut zu leben. Die Verfassungsrichter wollen den Suizid nicht zu einer gesellschaftlichen Normalität werden lassen. Doch lässt sich das verhindern? Sterbehelfer leisten Ihre Dienste bereits in Altenheimen. Politiker planen flächendeckende Beratungsstellen für die Suizidhilfe. Psychiater dagegen beklagen das Fehlen niedrigschwelliger Angebote für die Prävention. Wenn Menschen über Dritte einfachen Zugang zu Suizidmitteln bekämen, würden sich viele das Leben nehmen, die mit mehr Zeit und Begleitung ihre Krise überwinden und weiterleben könnten.
Ausstrahlung am 09. Januar 2022 um 13:04 Uhr
Wiederholung am 09. Januar 2022 um 20:04 Uhr
Von: Martina Keller
Redaktion: Leslie Rosin
Produktion: WDR 2022