Das Grundgesetz geht alle an! - Jürgen Becker über Artikel 4
WDR 3. 08.06.2017. 01:51 Min.. UT. Verfügbar bis 08.06.2180. WDR 3.
Jürgen Becker: Artikel 4 - Religionsfreiheit
Stand: 02.05.2019, 12:05 Uhr
"Alle Religionen müssten regelmäßig auf den Rollenprüfstand des Grundgesetzes", sagt der Kabarettist Jürgen Becker bei WDR 3 in seinem provokanten Kommentar zu Artikel 4. Er fragt sich, ob Religionsfreiheit überhaupt eine gute Idee ist.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist mir heilig! Es enthält aber einen Artikel, bei dem ich mich gerade dieser Tage frage: Hält er einer näheren Sinnprüfung überhaupt noch stand? Als Kabarettist gehe ich an diese Sinnprüfung mit großer Freude, denn es handelt sich um den Artikel 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Dieser Artikel hätte aus der Feder Friedrichs des II. stammen können. Der preußische König schrieb auf eine Anfrage, ob die römisch-katholischen Schulen wegen ihrer Unzuträglichkeit wieder abgeschafft werden sollten, Folgendes an den Rand der Eingabe:
Die Religionen Müßen
alle Tolleriret werden
und Mus der Fiscal nuhr
das Auge darauf haben
das keine der anderen
abruch Tuhe, den hier
mus ein jeder nach
Seiner Faßon Selich
werden
Verkürzt ist dieses historische Zitat bis heute in aller Munde und ein pointiertes Plädoyer für die pluralistische Gesellschaft: "Jeder soll nach seiner Fasson selig werden." Den Satz es Preußenkönigs übersetzten die Rheinländer dann ins Kölsche: "Jede Jeck is anders."
Im Falle der Religion trägt diese Beobachtung einem besonderen Umstand Rechnung: Niemand kann etwas dafür, in welche Religion er hineingeboren wird, das ist und bleibt reiner Zufall. Ich bin zum Beispiel katholisch in Köln geboren. Zufällig. Aber nehmen wir mal an, ich wäre im Orient zur Welt gekommen. Sagen wir in irgendeiner Stadt im Nahen Osten. Gummersbach.
Oder noch weiter. Dann wäre ich vielleicht Moslem. Die meisten Menschen haben doch einfach nur eine bestimmte Religion, weil das die Geschichte ist, die man Ihnen als Kind erzählt hat. Und da haben wir uns halt keinen Neue mehr ausgedacht. Aber vielleicht stimmt die ja gar nicht.
Welche Religion man hat, ist Zufall
Sehen Sie mal, die Margot Käßmann ist im evangelischen Marburg geboren. Jetzt ist die natürlich evangelisch. Wäre die in Mekka geboren und aufgewachsen, wär’ die jetzt Muslima. Dann hätte die nie Alkohol getrunken. Die wäre noch im Amt! Welche Religion man hat, ist Zufall, gemischt mit Tradition. Und deshalb kann es ja auch gut sein, dass die eigene Religion gar nicht Recht hat, sondern eine andere. Und ebenso die Vorstellung von dem, was nach dem Tod kommt. Dann steht man blöd da.
Ja, stellen Sie sich mal vor, Sie sind katholischer Priester, haben das ihr ganzes Leben lang geglaubt, kommen nach dem Tod in den Himmel und dort stehen dann plötzlich 72 Jungfrauen für Sie bereit. Da können Sie gar nix mit anfangen. Da denken Sie doch: Was soll ich mit so vielen Haushälterinnen? Die kann ich doch nicht mit nach Haus bringen. Was sagt denn dann mein Freund dazu? Nun gibt es aber im Artikel 4 der GGS noch den Absatz 3:
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Dies ist ein untrüglicher Hinweis darauf, dass die Väter des Grundgesetzes die Religionen als überwiegend friedliebend wahrnahmen. So sehr, dass sogar der biblische Satz. "Du sollst nicht töten" nach der Wiederbewaffnung die klassische Wehrpflicht außer Kraft setzen konnte und zur Kriegsdienstverweigerung berechtigte. Viele junge Männer nahmen dieses Recht in Anspruch "verweigerten" und gingen später zum sogenannten Wehrersatzdienst, auch schlicht Zivildienst genannt.
Religionen müssten auf den Rollenprüfstand des Grundgesetzes
Alle Religionen müssten regelmäßig auf den Rollenprüfstand des Grundgesetzes. Auch die Rolle der Frau in der Religion. Denn Religionen sind die Oldtimer der Zivilgesellschaft. Sie kommen aus einer Zeit, die längst vorbei ist. Das muss kein Problem sein. Sie können heute auch mit uralten Autos am Straßenverkehr teilnehmen. Sogar solchen, die bei Charly Chaplin und in Dick-und-Doof-Filmen permanent in die Luft flogen. Mit einer solchen Tin-Lizzy aus den 20er-Jahren dürfen Sie heute tatsächlich mitten in der Rushour in die City fahren. Sie müssen nur dafür sorgen, dass sie jeder Zeit zu bremsen ist und nicht explodiert.
Das T-Modell markiert gleichermaßen die älteste Automarke und den ältesten Witz: "Adam und Eva sündigten in einem Ford". Nicht mehr und nicht weniger als von diesem Auto im biblischen Alter kann man heute von jeder Religion verlangen. Noch bis in die 60er-Jahre betete man im katholischen Gottesdienst mit der Bitte, Gott möge dafür sorgen, dass wir nicht werden wie die "perfideä Judäes." Die perfiden, treulosen Juden. Dieser aggressive Textbaustein wurde aus Sicherheitsgründen entfernt und es war gut.
Dasselbe muss nun zum Wohle aller mit dem Koran geschehen. Aber vielleicht ist das Grundgesetz damit überfordert und es wäre einfacher, man würde alle religiösen Fragen mit der Straßenverkehrsordnung regeln, schließlich geht es um den rechten Weg. Dort liest man in Paragraph 1:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Auch hier schwingt bereits Friedrich der Große mit, obwohl er keinen Führerschein besaß:
Die Religionen Müßen
alle Tolleriret werden
und Mus der Fiscal nuhr
das Auge darauf haben
das keine der anderen
abruch Tuhe,
den hier
mus ein jeder nach
Seiner Faßon Selich
werden
Der alte Fritz wusste: Religionen verteufeln gerne Religionen und entwickeln dabei eine große Sprengkraft. Also muss das Gesetz regeln: Keine Religion darf die andere runter machen. Auch nicht in Gebeten und Texten. Das darf nämlich nur das Kabarett. Denn wie die Religionsfreiheit ist auch die Freiheit der Kunst im Grundgesetz verankert. Hans Conrad Zander erkannte die Verwandtschaft im Geiste: "Moderne Kunst ist wie Religion. Beide haben eine offene Flanke zur Spinnerei".
Von daher stelle ich bei der Sinnprüfung des Artikel 4 des Grundgesetzes die Frage, ob die Religionsfreiheit wirklich eine so gute Idee ist. War es vorher nicht einfacher und besser? Das Volk hatte stets die Religion des jeweiligen Regenten. Heute wären wir unter Angela Merkel, auch die Zeugen Jehovas, Katholiken, Sunniten und Shiiten - alle evangelisch. Und wir hätten Ruhe im Karton. Mir würde das nichts ausmachen.