Der heute 74-Jährige leitete die Außenstelle des Weißen Rings im Hochsauerlandkreis und war früher Polizist. Bei mindestens einer Beratungsstunde motivierte er die Frau, mit ihm sogenannte Entspannungsübungen zu machen.
Dabei berührte er über längere Zeit, angeblich versehentlich, mit seiner Hand massiv den Intimbereich der Frau. Es gab Beweismaterial: Denn die Frau hatte, weil es zuvor schon einmal zu einer ähnlichen Situation gekommen war, ihr Handy mitlaufen lassen.
Das Landgericht Arnsberg wertete die Tat als Vergewaltigung – mit entsprechend harter Strafe. Aufgrund einer psychischen Erkrankung sei sie nicht in der Lage gewesen, nein zu sagen, hatte ein Sachverständiger dem Gericht erläutert. Als Leiter der Opferschutzorganisation habe der jetzt Verurteilte das gewusst. Er habe das Vertrauen der Frau ausgenutzt, die sich nach einer Vergewaltigung hilfesuchend an den Weißen Ring gewandt hatte, sagte der Vorsitzende Richter.
Eine Prozessbeobachterin verfolgte für den Weißen Ring die Verhandlung gegen den ehemaligen Mitarbeiter. Zwar sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, dennoch stehe fest: "Unabhängig von jeder strafrechtlichen Bewertung besteht für den Weißen Ring aber kein Zweifel, dass der ehemalige Mitarbeiter massiv gegen unseren Verhaltenskodex und gegen unsere Standards der Opferbetreuung verstoßen hat und damit gegen alles, wofür der Weiße Ring steht."
Die Anwältin der vergewaltigten Frau begrüßte das Urteil.
Der Anwalt des heute Verurteilten hatte Freispruch gefordert. Ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen.
Unsere Quellen:
- Reporter im Gericht