Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Mittwoch (31.07.2019) die Stadt Aachen zu mehr Anstrengungen für saubere Luft verpflichtet. Ein Diesel-Fahrverbot, wie von der Umwelthilfe gefordert, hält das Gericht zwar nicht für zwingend notwendig, ein solches Fahrverbot müsse aber in jedem Fall geprüft werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, war zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Land NRW auf Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Aachen verklagt und bereits in erster Instanz Recht bekommen.
Maßnahmen der Stadt Aachen gut, aber nicht ausreichend
Aachen hatte auf das erste Urteil bereits reagiert und bei der gesamten Busflotte Rußpartikelfilter nachgerüstet sowie weitere Anstrengungen unternommen. Das OVG in Münster hat nun geprüft, ob die Maßnahmen ausreichten, um für saubere Luft zu sorgen.
Das Urteil der Richter: Die Maßnahmen reichen nicht nicht aus; nach wie vor sei der Stickoxid-Ausstoß zu hoch. Aachen muss jetzt nachbessern und gegebenenfalls auch mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge die Ziele zur Luftreinhaltung erreichen.
Die OVG in Münster stellte aber auch klar: Selbst dann, wenn Fahrverbote die einzige Möglichkeit sind, die Grenzwerte schnell einzuhalten, muss die zuständige Behörde sie nicht zwangsläufig anordnen. Fahrverbote müssten verhältnismäßig sein und alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Geteilte Reaktionen auf OVG-Urteil
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sagte: "Die positive Botschaft ist, dass es keine unmittelbare Anordnung von Fahrverboten für Aachen gibt." Der Fraktionschef der SPD im Düsseldorfer Landtag, Thomas Kutschaty, erklärte hingegen, das Urteil sei eine Blamage für Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er habe "außer seinem Gezeter gegen Gerichtsurteile" nichs unternommen.
Fahrverbote in anderen Städten bereits umgesetzt
Die Richter des OVG Münster trafen ein wegweisendes Urteil auch für andere Städte
Dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich verhängt werden dürfen, hatte im Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Seitdem werden in vielen deutschen Städten Fahrverbote verhängt - mal in einzelnen Straßen wie etwa in Bonn, mal in Umweltzonen wie in Köln oder in der gesamten Innenstadt wie in Stuttgart.
Das OVG-Urteil hat Auswirkung auch auf andere Städte. Derzeit laufen in Nordrhein-Westfalen 13 weitere Klagen der DUH auf Einhaltung der Grenzwerte, betroffen sind Städte wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Dortmund und Essen.
Lungenärzte streiten über Feinstaub und Stickstoffdioxid
Aktuelle Stunde. 23.01.2019. 06:06 Min.. UT. Verfügbar bis 30.12.2099. WDR. Von Claudia Beucker.