Die polizeilich bekannten 26- und 28-Jährigen sollen im Sommer 2020 zusammen mit anderen Schlägern drei junge Männer in der Siegener Innenstadt aus dem Nichts heraus angegriffen und einen von ihnen schwer verletzt haben.
Aufgrund von Zeugenaussagen waren die beiden mutmaßlichen Haupttäter und späteren Angeklagten schnell ermittelt.
Gravierende Fehler in der Polizeiarbeit
Bei Zeugenvernehmungen machte der zuständige Polizist dann aber schwerwiegende Fehler, die erst vor Gericht herauskamen. So hatte er einem Zeugen ein Foto des einen Angeklagten vorgelegt, und gefragt, ob er ihn kenne. Der Zeuge sagte ja, aber den Namen wisse er nicht. Im Abschlussbericht des Polizisten steht aber der vollständige Name des Angeklagten, so, als hätte der Zeuge ihn gesagt.
Richterin verfügt Beweisverwertungsverbot
Es sei nicht nur das falsche und fehlende Dokumentieren, auch die Tatsache, dass dem Zeugen nur ein Foto des damals Tatverdächtigen vorgelegt wurde, habe dazu geführt, dass die Ermittlungsergebnisse nicht für ein Urteil verwertet werden könnten, so die Richterin im Siegener Amtsgericht. Der Polizist hätte dem Zeugen mehrere Fotos zur Auswahl geben müssen. Sie wirft dem Beamten ein "rechtsstaatswidriges Verhalten" und einen "Verstoß gegen ein faires Verfahren" vor.
Zusammen mit der Tatsache, dass kein Zeuge die Angeklagten im Prozess eindeutig identifizieren konnte, mussten sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. Und mehr noch: Für die Maßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung oder Telefonüberwachung werden die Beiden entschädigt, weil das nach den Polizeifehlern dann nicht mehr rechtens war.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten
Ob der Polizist sich strafbar gemacht hat, ermittelt derzeit die Siegener Staatsanwaltschaft.
Im Raum steht der Vorwurf – so heißt es juristisch – der "Verfolgung Unschuldiger". Ein Polizeisprecher sagte, intern wolle man diese Ermittlungen abwarten, um dann zu entscheiden, wie es mit dem Polizisten weitergeht.
Unsere Quellen:
- Reporterin vor Ort
- Amtsgericht Siegen