Vergewaltigungsprozess in Münster: Mutmaßlicher Täter suchte Minderjährige auf Snapchat Lokalzeit Münsterland 14.11.2023 Verfügbar bis 14.11.2025 WDR Von Ekkehard Wolff

Vergewaltigungsprozess in Münster: Mutmaßlicher Täter suchte Minderjährige auf Snapchat

Stand: 14.11.2023, 15:35 Uhr

Vor dem Landgericht Münster hat am Dienstag der Prozess gegen einen 26-Jährigen aus Gronau begonnen. Er ist unter anderem wegen Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens angeklagt. 

Von Dominik Hamers

Die Verlesung der Anklage war teilweise nur schwer zu ertragen. Der Mann soll das Mädchen mehrmals mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen haben - in seinem Auto und in seiner Wohnung. 

Auf Snapchat junge Mädchen gesucht

Sein Opfer hat der mutmaßliche Täter offenbar im Internet gefunden. In sozialen Medien soll er noch weitere Kinder angesprochen haben. Das offensichtliche Ziel des vorbestraften Mannes: Er wollte auf diesem Weg an kinderpornographisches Material kommen. 

Laut Staatsanwaltschaft hat er die Mädchen zwischen elf und 14 Jahren auf der Foto-Plattform Snapchat unter Druck gesetzt und sie so dazu gebracht, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Außerdem soll er Fotos und Videos davon verschickt haben, wie er sich selbst befriedigt. Das alles habe sich im vergangenen Winter zugetragen. 

26-Jähriger wiederholt vor Gericht

Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte vor Gericht stand. Vor mehr als zehn Jahren war er wegen anderer Delikte auffällig geworden. Dazu gehören vorsätzliche Körperverletzung, fahren ohne Führerschein und Trunkenheit am Steuer. 2016 hatte ihn das Amtsgericht Gronau zu Jugendarrest verurteilt. 

Am Dienstag hat die Verteidigerin des Angeklagten angekündigt, dass es am zweiten Prozesstag in der kommenden Woche eine Einlassung ihres Mandanten geben könnte. Die könnte sich zum einen strafmildernd auswirken. Zum anderen müssten die mutmaßlichen Opfer der Taten dann nicht vor Gericht aussagen. Das würde ihnen eine zusätzliche mentale Belastung ersparen. 

Insgesamt sind für den Prozess vier Verhandlungstage angesetzt. Anfang Dezember soll es ein Urteil geben.

Über dieses Thema berichten wir am 14.11.2023 im WDR Fernsehen in der Lokalzeit Münsterland um 19.30 Uhr sowie im Hörfunk auf WDR 2.