Gerichtssaal, Richter stehend

Bewährungsstrafe nach Messerangriff von Altena

Stand: 11.06.2018, 17:19 Uhr

  • Mordvorwurf fallen gelassen
  • Staatsanwalt wollte höhere Strafe
  • Angeklagter zum Tatzeitpunkt schuldfähig

Zwei Jahre Haft auf Bewährung: Das ist das Urteil des Landgerichts Hagen gegen den Mann, der Altenas Bürgermeister Hollstein mit einem Messer angegriffen hatte.

Die Richter sahen kein fremdenfeindliches Motiv, teilten sie in der Urteilsbegründung am Montag (11.06.2018) mit. Der Angeklagte sei verbittert über seine Lebensumstände gewesen.

Der Stich in den Hals von Bürgermeister Andreas Hollstein sei bei einem Handgemenge zwischen Hollstein, den Zeugen und dem Täter entstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Strafe von weniger als zwei Jahren plädiert. Dagegen verlangte der Anwalt von Nebenkläger Hollstein eine Strafe von mindestens vier Jahren, weil der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt habe.

Kein versuchter Mord

Das Gericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte bei dem Angriff in einer Imbiss-Stube am 27.11.2017 zwar das Messer rund 30 Sekunden lang ain den Hals von Bürgermeister Andreas Hollstein gedrückt habe. Dabei sei allerdings keine Verletzung entstanden. Erst als der Bürgermeisters sich wehrte, kam es zu einem drei Zentimeter langen Schnitt.

Hollstein selbst nannte das Urteil "mehr als enttäuschend". Die Bewährungsstrafe sei das falsche Signal und könne missverstanden werden "als eine Einladung, dass ein Vorgehen gegen Amtsträger zu keiner anderen Betrachtung führt, als wenn ich normal aus einem Streit heraus gegen irgendjemanden mit dem Messer vorgehe".

Wegen Depressionen behandelt

Ein Gutachter hat am Freitag (08.06.2018) bescheinigt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Allerdings war er in den Monaten davor wegen Depressionen in Behandlung und hatte sich nicht um Rechnungen und Mahnungen gekümmert.