Neben dem ARD-Korrespondenten Frank Aischmann ist auch der technische Mitarbeiter des ARD-Studios in Moskau, Sven Feller, betroffen. Beide müssen den Angaben nach ihre Akkreditierungen bis zum 16. Dezember abgeben.
Wie die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, mitteilte, ist der Schritt eine Vergeltungsmaßnahme für das von den deutschen Behörden verhängte "Arbeits- und Aufenthaltsverbot" für die Korrespondenten des russischen Senders Perwy Kanal (Erster Kanal, auf Englisch: Channel One Russia) in Deutschland.
Jörg Schönenborn, WDR-Programmdirektor: "Das ist ein drastischer Schritt."
Der WDR hat den Schritt der russischen Regierung bestätigt. Innerhalb der ARD ist der WDR für die Berichterstattung aus Russland zuständig.
Jörg Schönenborn, WDR-Programmdirektor und ab Januar ARD-Auslandskoordinator, übt deutlich Kritik an dieser Entscheidung: "Das ist ein drastischer Schritt. Damit wird unsere Möglichkeit, aus Moskau zu berichten, erneut eingeschränkt. Seit bald drei Jahren haben wir es mit Einschüchterungen und Einschränkungen unserer Berichterstattung aus Moskau zu tun. Wir zollen Ina Ruck, Frank Aischmann und dem gesamten Team unseren Respekt. Die Kolleginnen und Kollegen halten unter schwierigsten Bedingungen die Berichterstattung aufrecht."
Der WDR prüft weitere Berichterstattung aus Moskau
"Durch unsere Korrespondenten und Teams in Russland bringen wir die wichtige Perspektive aus der Lebenswirklichkeit der Menschen in Russland in die ARD Berichterstattung ein. Das hat für den WDR einen hohen Stellenwert", sagt WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni.
Der ARD-Studioleiterin in Moskau, Ina Ruck, wurde im russischen Außenministerium mitgeteilt, beim Entzug der Akkreditierungen handele es sich um eine "spiegelbildliche Antwort" auf die Entscheidung der Berliner Landesbehörde für Einwanderung.
Berliner Landesbehörde versagt russischen Journalisten Aufenthalt
Die Behörde teilte mit, dass sie im Jahr 2024 insgesamt fünf Personen von mehreren russischen Medien Aufenthaltserlaubnisse versagt habe. Drei Bescheide wurden im Februar und Juli erteilt. Als eine Begründung für einen der Fälle wurde angeführt, dass das russische Medium Fehlinformationen und Propaganda zur Diskreditierung des Westens und der EU verbreite. Die Behörde stützte sich auch auf die EU und ein Sanktionspaket, das russische Medien betrifft.
Am 22.11.2024 wurden nach Angaben der Behörde zwei weitere Versagungen der Aufenthaltserlaubnisse gefertigt. Betroffen sind demnach ein Journalist und ein Kameramann des russischen Senders Pervy Kanal (Channel One Russia). Gegen diese Bescheide seien noch Rechtsmittel möglich.
Statement des Auswärtigen Amtes
Der russische Sender hatte erklärt, sein Berliner Büro sei von den Behörden geschlossen und ein Korrespondent sowie ein Kameramann zur Ausreise aufgefordert worden. Das Auswärtige Amt wies diese Darstellung zurück.
Die Bundesregierung habe das Büro von Pervy Kanal (Channel One Russia) nicht geschlossen. "Im Fall von zwei Mitarbeitern von Pervy Kanal hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen. Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden." Das sei der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur russischen Willkür, so das Auswärtige Amt in einem Statement.
Unsere Quellen:
- ARD/WDR Informationen
- Nachrichtenagentur dpa und AFP
- Statement des Auswärtigen Amts bei X
- Mitteilung des Landesamtes für Einwanderung Berlin
Über dieses Thema berichten wir im WDR am 27.11.2024 auch im Fernsehen: WDR aktuell, 16 Uhr.