Gesundheit, Energie, Steuern, Rente: Was sich 2024 alles ändert

Stand: 02.01.2024, 06:58 Uhr

2024 kommt viel Neues auf uns zu. Und für jeden und jede ist was dabei: Steuerzahler, Rentnerin, Bürgergeld-Empfänger und Autofahrerin.

Von Wolfgang Landmesser

Ein Überblick zu den wichtigsten Veränderungen zum Jahreswechsel in den Bereichen Energiekosten, Steuern, Mindestlohn, Rente sowie im Verkehr und im Gesundheitsbereich.

Das ändert sich bei Gesundheit und Pflege

E-Rezept: Nach langer Vorlaufzeit müssen alle Arztpraxen ab dem 1. Januar elektronische Rezepte ausstellen. Sie lösen die bisher rosafarbenen Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente ab. Das E-Rezept soll Patienten und Arztpraxen helfen, Zeit zu sparen: Ärztinnen und Ärzte müssen das Rezept nicht mehr persönlich unterschreiben. Patienten können es per App an die Apotheke senden. Bei Folgerezepten im gleichen Quartal ist nicht mehr unbedingt ein Besuch in der Arztpraxis nötig.

Pflegereform: Das Pflegegeld steigt 2024 um fünf Prozent. Davon profitieren Pflegebedürftige, die von ihrer Familie oder Freunden gepflegt werden. In der höchsten Stufe steigt das Pflegegeld um 45 Euro auf 946 Euro pro Monat. Bei Pflegebedürftigen, die  von einem professionellen Pflegedienst werden, steigen die Zuschüsse ebenfalls um fünf Prozent. Pflegende Angehörige können sich häufiger von der Arbeit freistellen lassen und für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld beantragen – pro Jahr für zehn Tage.

Das ändert sich im Bereich Energie

Ein Mann tankt Diesel | Bildquelle: dpa/Christophe Gateau

Tanken: Für Benzin, Diesel, Gas und Heizöl werden ab Januar 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 fällig, statt bisher 30 Euro. Der Liter Benzin könnte laut ADAC dadurch um 4,5 Cent teurer werden. Dieselfahrer müssen mit fast 5 Cent mehr rechnen. Die Tankfüllung verteuert sich dadurch im Schnitt etwa um zwei Euro.

Heizenergie: Durch den höheren CO2-Preis muss eine Familie in einem Reihenhaus mit Gasheizung mit Mehrkosten zwischen 70 bis 80 Euro rechnen. Bei einer Ölheizung sind es etwa 100 Euro im Jahr mehr. Das haben Vergleichsportale ausgerechnet. Wer mit Gas und Fernwärme heizt, für den wird’s möglicherweise noch teurer. Denn zum Jahreswechsel fallen die Energiepreisbremsen weg. Und auch die Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas- und Fernwärme soll gestrichen werden.

Das ändert sich bei Steuern, Mindestlohn, Rente

Steuern: Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt, also der Betrag, ab dem Steuern fällig werden – von 10 908 auf 11 604 Euro. Auch für Menschen, die mehr verdienen, wird 2024 mehr vom Brutto bleiben. Denn die Einkommensstufen, ab denen höhere Steuersätze greifen, steigen ebenfalls. Dadurch will die Regierung die so genannte Kalte Progression ausgleichen. Also verhindern, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger netto bleibt, obwohl ihr Brutto-Verdienst durch eine Lohnerhöhung gestiegen ist.

Sozialabgaben: Für Besserverdienende werden die Vorteile bei der Einkommenssteuer zum Teil aufgefressen – durch höhere Bemessungsgrenzen für die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung. Das heißt: Das Einkommen, bis zu dem Beiträge fällig werden, steigt. Im Westen zum Beispiel um 250 Euro auf 7550 Euro für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.  

Bürgergeld: Für Menschen in der Grundsicherung steigt das Bürgergeld – durchschnittlich um 12 Prozent. Beispiel: Alleinerziehende bekommen ab 1. Januar 563 Euro pro Monat, 61 Euro mehr als bisher. Bei Erwachsenen, die mit einem Partner zusammenleben, beträgt das Bürgergeld jetzt 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird am 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Ungefähr sechs Millionen Menschen werden dadurch mehr Geld bekommen. In den letzten Jahren ist der Mindestlohn besonders deutlich gestiegen, auch weil die Politik eingegriffen hat. Eigentlich entscheidet die eigens ins Leben gerufene Mindestlohnkommission über die Höhe.  Den Gewerkschaften und dem linken politischen Lager ist der gesetzliche Mindestlohn nach wie vor zu niedrig. Arbeitgeber und Politiker der CDU und FDP sehen das anders und wehren sich gegen politische Einflussnahme auf den Steigerungsmechanismus. 2025 wird der Mindestlohn erneut steigen, dann auf 12,82 Euro.

Rentenbeiträge: Der Rentenbeitragssatz bleibt 2024 stabil – das ist die gute Nachricht für Beitragszahler. Wie bisher werden 18,6 Prozent des Bruttoverdienstes an die Rentenkasse abgeführt; Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen je die Hälfte.

Renten-Alter: Das reguläre Renteneintrittsalter steigt auf 66 Jahre – für die Menschen des Geburtsjahrgangs 1958. Für alle, die danach geboren wurden, geht es in Zwei-Monats-Schritten weiter: Der 59er Jahrgang kann mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen. Ab Jahrgang 1964 ist dann die Grenze von 67 Jahren erreicht und steigt nicht weiter.

Renten-Besteuerung: Wer 2024 neu in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Altersbezüge versteuern – ein Prozent mehr als diejenigen, die 2023 erstmalig Rente bezogen.

Renten-Erhöhung: Steht für 2024 noch nicht fest und wird erst im Frühjahr beschlossen. Aktuelle Prognose: 3,5 Prozent plus.

Mehrwertsteuer: Um den Gaststätten in der Pandemie zu helfen, galt für Essen gehen in den letzten Jahren eine reduzierte Mehrwertsteuer – sieben statt 19 Prozent. Im Januar geht es wieder zurück auf 19 Prozent. Der Gaststättenverband in NRW rechnet damit, dass Restaurant und Kneipen ihre Preise deswegen anheben werden – durchschnittlich um über 14 Prozent. Laut einer Verbandsumfrage sind rund 60 Prozent der Gastronomieunternehmen durch die Mehrwertsteuererhöhung wirtschaftlich hart getroffen. Jeder 20. Betrieb werde schließen müssen. Aber wahrscheinlich nicht nur wegen der neuen alten Mehrwertsteuer.

Das ändert sich für Autofahrer

Alter und neuer Führerschein | Bildquelle: Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de

Führerschein-Tausch: Der Umtausch der alten "Lappen" geht weiter – also der rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine. Bis zum 19. Januar müssen Autofahrerinnen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihr Dokument in einen kleinen Führerschein im Scheckkarten-Format aus Plastik umtauschen. Also alle, die in diesem Jahr 54 Jahre oder älter werden. Wer sich danach mit dem alten Führerschein ausweist, muss zehn Euro Verwarngeld zahlen. Und wird aufgefordert, das Dokument zur Kontrolle bei der Polizei vorzulegen.

Assistenz-Systeme: Neue Sicherheitssysteme fürs neu zugelassene Autos werden Pflicht. Dazu gehören ein automatischer Assistent zur besseren Notbremsung, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeitswarner, ein Abbiegeassistent und ein Kollisionswarner. Laut einer  EU-Verordnung sind diese Assistenten bereits seit fast zwei Jahren für neu entwickelte Autos vorgeschrieben. Ab Juli 2024 sind sie dann Pflicht in allen neu zugelassenen Pkw.

Quellen:
Recherchen der WDR-Wirtschaftsredaktion

Über dieses Thema berichten wir im WDR am 29.12.2023 auch im Hörfunk: WDR 5 Wirtschaftsmagazin.