Ein gesetzlicher Feiertag ist der Totensonntag in Deutschland nicht. Dennoch gelten besondere Regelungen. Generell sind am Totensonntag in NRW von 5 bis 18 Uhr die meisten Veranstaltungen verboten, darunter:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen
- Sportliche Veranstaltungen
- Zirkusveranstaltungen, Volksfeste,
- Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
- Freizeitanlagen
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten
Auch die Weihnachtsmärkte haben an diesem Tag tagsüber geschlossen. Nach 18 Uhr sind jedoch einige Weihnachtsmärkte wieder geöffnet. Zum Beispiel der mittelalterliche Weihnachtsmarkt in Siegburg, der Weihnachtsmarkt in Aachen sowie der Weinachtsmarkt am Centro in Oberhausen sind für einige Stunden geöffnet.
Für die Zeit nach Totensonntag ist eine Auswahl weiterer schöner Weihnachsmärkte in NRW hier zu finden:
Der Totensonntag gilt als "stiller Feiertag", weil die evangelischen Kirchen an dem Tag der Verstorbenen gedenken. Viele Gläubige besuchen an diesem Tag die Gräber ihrer Verwandten und legen Blumen nieder. Generell ist der November ein besinnlicher Monat - neben dem Totensonntag werden weitere "stille Feiertage" begangen.
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