Ausschnitt aus dem Formular zur Steuererklärung

Steuern 2023: Last-Minute-Tipps für die Abgabe

Stand: 31.08.2024, 19:08 Uhr

Am Montag endet die Frist zur Abgabe der Steuerklärung für 2023. Einige können sich aber auch noch Zeit lassen, andere müssen gar keine Erklärung abgeben. Hier sind Last-Minute-Tipps für die Angaben beim Finanzamt.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und das bis jetzt vor sich hergeschoben hat, sollte spätestens jetzt am Wochenende die nötigen Unterlagen zusammensuchen, denn für viele endet am Montag eine wichtige Frist für das Steuerjahr 2023.

Hier die wichtigsten Fragen im Überblick:

Wann ist die Steuererklärung freiwillig?

Zunächst gilt ein sogenannter Grundfreibetrag, der sich jährlich ändert. Für das Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro für Singles und 21.816 Euro für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Wer darunter liegt, muss gar keine Steuerklärung abgeben.

Arbeitnehmer, die in der Steuerklasse I schon über die Lohnsteuer ihren Anteil an das Finanzamt gezahlt haben und die nebenbei nicht mehr als 410 Euro durch andere Tätigkeiten verdient oder zum Beispiel als Kranken-, Kurzarbeiter oder Arbeitslosengeld erhalten haben, sind von der Pflicht befreit.

Das Finanzamt meldet sich jedoch nicht automatisch, wenn eine Pflicht zur Abgabe besteht, jeder muss sich selbst darüber informieren.

Steuererklärung: "Das pure Leben"

WDR 5 Morgenecho - Interview 31.08.2024 06:25 Min. Verfügbar bis 31.08.2025 WDR 5


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Welche Fristen gelten?

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist, muss dafür sorgen, dass diese spätestens am Montag, den 2. September 2024, beim zuständigen Finanzamt ist.

Normalerweise endet die Frist bereits nach sieben Monaten nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres, also Ende Juli. Das "Vierte Corona-Steuerhilfegesetz" gilt jedoch für 2023 noch ein letztes Mal und damit auch eine verlängerte Abgabefrist. Offizieller Stichtag ist eigentlich der 31. August, da dieser aber ein Samstag ist, verschiebt sich der letzte Tag zur Abgabe auf den 2. September.

Posteinwurf Finanzamt

Für die Abgabe der Steuererklärung gibt es unterschiedliche Fristen.

Aber: Wer die Einkommensteuererklärung von Profis wie Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat automatisch länger Zeit: für die Steuererklärung 2023 bis zum 31. Mai 2025 - beziehungsweise bis zum 2. Juni 2025, da der 31. Mai ein Samstag ist.

Eine Steuerklärung lohnt sich übrigens auch und vor allem für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind. In den vergangenen Jahren gab es im Durchschnitt gut 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben - für das Steuerjahr 2023 gilt dann also der 31. Dezember 2027.

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?

Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich und nur, wenn man schriftlich nachweisen kann, dass die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt wird. Das kann zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder auch bei familiären Gründen sein, wenn zum Beispiel der Ehepartner schwer krank ist oder bei einem Trauerfall im engen Familienkreis. In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung auch rückwirkend gewährt werden. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf.

Ansonsten kann es teuer werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Denn das Finanzamt darf dann einen Verspätungszuschlag verlangen. 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres muss es sogar einen erheben. Dieser beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat der Verspätung. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden.

Eine Frau nimmt aus einem Regal ein Formular zur Steuererklärung.

Die nötigen Formulare gibt es online oder beim Finanzamt selbst.

Steuererklärung selbst machen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Papier-Formulare liegen bei den Finanzämtern aus und stehen auch auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit. Dort werden auch grundsätzliche Fragen mit Anleitungen erläutert.

Aber die meisten Steuerpflichtigen erledigen ihre jährliche Steuererklärung in Deutschland inzwischen online. Laut einer Bitkom-Umfrage sagten 58 Prozent derjenigen, die überhaupt schon einmal eine Steuererklärung gemacht haben, sie hätten diese auf digitalem Wege an das Finanzamt geschickt.

Am beliebtesten ist demnach die Steuererklärung mit Hilfe einer meist kostenpflichtigen Software - eine solche Hilfe nutzten 26 Prozent. 23 Prozent der Befragten gaben an, sie hätten die staatliche "Elster"-Software des Finanzamtes gewählt, um ihre Steuererklärung zu machen. Neun Prozent nutzten eine Steuer-App auf dem Smartphone. 2022 waren es erst vier Prozent. Ein Viertel der Befragten geben die Erklärung noch in Papierform ab, 17 Prozent bezahlten einen Steuerberater.

"Also es gibt mittlerweile gute Apps, für die ich auch gerne Werbung mache in Fällen von einfachen Steuererklärungen." Raphaela Schmaltz, Steuerberaterin und Influencerin

Die Stiftung Warentest bewertete in diesem Jahr alle sechs getesteten Software-Programme wie zum Beispiel "WISO Steuer", "Tax", "Steuereasy" oder "Taxman" mit "sehr gut" oder "gut", bei reinen Browser-Lösungen oder auch Apps über das Smartphone wurde teilweise noch die Benutzerführung bemängelt. "Gut" oder "befriedigend" erhielten hier die Apps "WISO Steuer" und "Steuerbot".

Das Logo des Steuer-Dienstes Elster auf einem Bildschirm.

Das Programm "Elster" ist kostenlos und wird von kostenpflichtigen Programmen in der Regel als Schnittstelle zum Finanzamt verwendet.

Wer zur Abgabe bis zum 2. September verpflichtet ist und seine Steuererklärung aber noch nie online abgegeben hat, wird es digital nicht mehr rechtzeitig schaffen. Denn dafür braucht es einen Zugang zur "Elster"-Schnittstelle der Finanzämter. Darüber tauschen Steuer-Apps und -programme Daten aus. Zur "Elster"-Registrierung bekommt man per Post einen Aktivierungs-Code geschickt. Bis Montag wird der nicht mehr rechtzeitig ankommen.

Wo kann ich mich über Freibeträge informieren?

Das Bundesfinanzministerium hat auf seinen Steuerseiten alle Informationen zu den wichtigsten Freibeträgen und den Änderungen für das Jahr 2023 zusammengefasst.

Der Grundfreibetrag für die Steuerpflicht liegt 2023 bei 10.908 Euro für Alleinstehende. Der Sparerfreibetrag wurde auf 1.000 Euro und 2.000 Euro bei Ehepartnern erhöht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt (zum Beispiel für Arbeitsmittel oder Fachliteratur), liegt in diesem Jahr bei 1.230 Euro.

Wie viel Steuern muss ich bei welchem Einkommen bezahlen?

Das zu versteuerndes Einkommen bleibt bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Der Eingangssteuersatz bei höherem Einkommen beträgt 14 Prozent. Überschreitet das Einkommen den Betrag von 62.810 Euro (Ledige) beziehungsweise 125.620 Euro(Verheiratete) beträgt der Steuersatz 42 Prozent. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro bei Ledigen und 555.652 Euro bei Verheirateten ist der Spitzensteuersatz von 45 Prozent fällig.

Wie hoch die Steuer ist, kann online beim Rechner des Finanzministeriums ermittelt werden.

Wen kann ich fragen bei Steuerfragen? Kann man beim Finanzamt anrufen?

Bei der Finanzverwaltung NRW erfährt man das für einen zuständige Finanzamt über einen Finanzamtsfinder. Bei den Ämtern kann man auch telefonisch konkrete Steuerfragen klären, Steuertipps bekommt man dort allerdings nicht unbedingt.

Wer sich nicht sicher ist, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann und wie dabei zu verfahren ist, sollte sich professionelle Unterstützung von Steuerberatern oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen.

Wann kommt der Bescheid?

In der Regel darf die Bearbeitungszeit beim Finanzamt höchstens sechs Monate betragen. In Nordrhein-Westfalen werden laut Finanzministerium innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von fünf Monaten werden demnach über 97 Prozent, innerhalb von sechs Monaten fast 99 Prozent der Erklärungseingänge erledigt.

Unsere Quellen:

  • Bundesministerium der Finanzen
  • Finanzverwaltung NRW
  • Stiftung Warentest
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
  • dpa/AFP

Über dieses Thema berichteten wir im WDR am 31.08.2024 auch im Hörfunk: WDR 5 Morgenecho.

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