Sechs Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren sind nach eigenen Angaben am Sonntag in einem Schwimmbad in Mönchengladbach sexuell belästigt worden. Laut Polizei sollen sie beim Baden von einer Gruppe junger Männer unter Wasser angefasst und bedrängt worden sein.
Aber die Mädchen haben reagiert: Sie wandten sich an den Bademeister, der seinerseits Maßnahmen ergriff und die Polizei verständigte. So konnten laut Polizei Mönchengladbach gegen drei Jugendliche (17) und zwei junge Erwachsene (19) Ermittlungen eingeleitet werden. Das Schwimmbad erteilte den Tatverdächtigen ein Hausverbot für alle 12 Bäder, die von der "Niederrhein Energie und Wasser" AG (NEW AG) betrieben werden.
Was tun bei sexueller Belästigung in der Freizeit?
Es erfordert Mut, laut zu sein und gegebenenfalls um Hilfe zu rufen, doch sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Deshalb ist es wichtig, sofort das Problem anzusprechen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät, klar zu sagen, dass Sie keine Berührungen möchten. Opfer sollten das Tatumfeld verlassen und die Nähe zu Freunden und Bekannten suchen. Auch umstehende Personen können um Hilfe gebeten werden. Wenn das noch nicht ausreicht, rufen Sie die Polizei. Wichtig sei, dass der Vorfall schnell gemeldet werde.
Viele Einrichtungen, so auch das Schwimmbad in Mönchengladbach, arbeiten an einer "Kultur der Aufmerksamkeit", erklärte die DLRG. Die Mitarbeitenden seien besonders sensibilisiert für solche Vorfälle, es gab dort auch schon eine Plakataktion, hieß es vom Schwimmbad selbst. Auch die DLRG versucht, Übergriffe zu verhindern, abzuwenden oder wo sie trotzdem geschehen sind, aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus ziehen. Dazu wurde ein Netzwerk von Ansprechpartnern geschaffen.

ine Tafel mit Piktogrammen, auf denen Verhaltensregeln für Badegäste abgebildet sind
Sexuelle Belästigung darf nicht bagatellisiert werden. Schon Sprüchen wie "Hab dich doch nicht so" oder "Das ist doch normal" sollte entschieden begegnet werden. Oft kommt es auch zu umgekehrten Schuldzuweisungen: "Wer sich so kleidet, darf sich nicht wundern", heißt es dann oft. Auch hier hilft laut DLRG eine klare Ansprache.
Beobachter sollten zuständiges Personal informieren
Und wer einen sexuellen Übergriff beobachtet, sollte das zuständige Schwimmbadpersonal informieren oder selbst Zivilcourage zeigen und Hilfe leisten. Dies rät die "Aktion-tu-was", eine Initiative der Polizei. Auch hier ist Mut gefragt, aber so kann solchen Grenzüberschreitungen der Boden entzogen werden.
Sicherlich gibt es auch Belästigungen, die nicht absichtlich getätigt wurden. Wenn jemand beispielsweise in einer Schlange am Schwimmbadkiosk jemand anderem zu nahe kommt, muss dies nicht vorsätzlich geschehen sein. Dennoch hilft auch hier, den Umstand deutlich anzusprechen, dass hier ein unangenehmes Gefühl erzeugt werde und bitte mehr Abstand eingehalten werden soll.
Was ist sexuelle Belästigung?
Zunächst einmal eine Straftat. Sexuelle Belästigung ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Man spricht von einem einseitig unerwünschten Verhalten mit sexuellem Bezug.
Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. In schweren Fällen sind sogar fünf Jahre Freiheitsentzug möglich. Dies regelt Paragraf 184i des Strafgesetzbuches.
Manche Grenzüberschreitungen sind bis zu einem gewissen Punkt subjektiv. Doch nicht nur physische Belästigungen, also unerwünschter Körperkontakt, zählen zur sexuellen Belästigung, sondern auch sexualisierte Sprüche und non-verbale Formen wie anzügliche Blicke und das Zeigen pornografischer Bilder, so die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Unangemessene Briefe, Nachrichten oder Geschenke seien ebenso sexuelle Belästigung wie indiskretes Ausfragen oder sexuelle Anspielungen. Auch sich entblößen ist sexuelle Belästigung, wie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zusammenfasst.