"Mein Mandant ist hochgradig traumatisiert. Er hat seit dem ersten Weihnachtstag nicht eine Nacht geschlafen", erzählt Anwalt Burkhard Benecken. Mittlerweile sei der Junge in psychotherapeutischer Behandlung. Der 17-Jährige habe natürlich einen Fehler gemacht, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren sei und versucht habe, der Polizeikontrolle zu entkommen. Dafür erwarte ihn demnächst zurecht eine Strafe.
Allerdings habe sein Mandant gegenüber der Staatsanwaltschaft auch ausgesagt, dass der erste Schuss ohne Vorwarnung gekommen sei, nachdem die Polizisten ihn und seinen Freund ausgebremst hatten. Die Polizei Recklinghausen als neutrale Ermittlungsbehörde habe eine Mordkommission eingerichtet, sagt Benecken. Gegen die Polizisten würde wegen versuchten Totschlags ermittelt. Bestätigen will die Dortmunder Staatsanwaltschaft das nicht.
Ein Schuss ging wohl durch Windschutzscheibe und Tacho
Auf die Polizisten zugefahren seien die Jugendlichen laut eigener Aussage nicht. Einer der Schüsse ging wohl durch die Windschutzscheibe und den Tacho. "Mein Mandant hat wahnsinniges Glück gehabt, dass er diese Schüsse überlebt hat. Mindestens einer hätte ihn eigentlich treffen müssen", sagt Anwalt Benecken.
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft muss jetzt rekonstruieren, was genau in der Nacht zum ersten Weihnachtstag passiert ist. Zum derzeitigen Stand will die ermittelnde Staatsanwältin nichts sagen. Sie bestätigt nur, dass es eine Strafanzeige gegen die beiden Dortmunder Polizisten gibt. Anwalt Burkhard Benecken sagt, dass es neutrale Zeugen gebe, die die Schilderungen der beiden Jugendlichen bestätigen würden. Auch sie sollen in der vergangenen Woche bei einem Ortstermin in der Leopoldstraße dabei gewesen sein.
Polizei sperrt für Ermittlungen ganzen Straßenzug
Für den hatte die Polizei Recklinghausen eigens einen ganzen Straßenzug in der Dortmunder Nordstadt gesperrt. Dort haben Staatsanwaltschaft und Polizei das Geschehen mit Beteiligten und Zeugen rekonstruiert und auch Messungen vorgenommen. Mit konkreten Ermittlungsergebnissen rechnet die zuständige Staatsanwältin erst im Februar.