Vodafone hatte 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen ohne Zustimmung der Kunden die Preise erhöht - um fünf Euro pro Monat. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das rechtswidrig, sie hat beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage eingereicht. Auf der Webseite des Bundesverbands können sich betroffene Kunden seit April kostenlos der Klage anschließen. Im ersten Monat haben sich bereits 75.000 Verbraucherinnen und Verbraucher registriert.
Im Erfolgsfall erhielten die Klagenden Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen, erklärt der Bundesverband auf seiner Webseite. "Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren - egal, wie lange das Verfahren dauert", heißt es weiter.
Eine An- oder Abmeldung ist noch bis zu drei Wochen nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Wann diese stattfindet, ist noch nicht klar. Die Verhandlung läuft vor dem Oberlandesgericht Hamm, weil es in Nordrhein-Westfalen als einziges Gericht für diese Klageart zuständig ist.
Unsere Quellen:
- Bundesverband der Verbraucherzentralen
- dpa
Über das Thema berichtet der WDR am 24.05.2024 auch in der Lokalzeit aus Dortmund im Radio auf WDR 2.