Betroffene können sich jetzt auf der Internetseite der Behörde in das dazugehörige Klageregister eintragen. Das Bundesamt für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen schaltete am Dienstag die Klage frei. "Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse" anmelden, teilte die Bonner Behörde mit.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Preiserhöhungen von Vodafone für laufende Telefon- und Internetverträge im vergangenen Jahr seien unrechtmäßig gewesen. Wer sich anschließt, "kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten", so der vzbv.
Fünf Euro mehr im Monat
Bei der Preiserhöhung geht es um fünf Euro pro Monat. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Der vzbv geht aufgrund von ersten Rückmeldungen von Verbrauchern von einem sehr großen Interesse aus. Eine Anmeldung ist noch bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur afp
- Nachrichtenagentur dpa