"Ich wollte so viele Ungläubige wie möglich töten", erklärt der Angeklagte, als er die Geschehnisse des 09.04.2023 schildert. In dieser Nacht soll er, so die Anklage, einen 35-jährigen Duisburger nachts mit einem Messer in der Altstadt angegriffen und mit 28 Messerstichen tödlich verletzt haben. Eigentlich habe er es auf die ganze Gruppe abgesehen, mit der das Opfer an diesem Abend draußen gefeiert hatte. Doch dann habe er Sirenen und Schreie gehört und sei nach Hause gegangen.
Der Weg in die Radikalisierung
Seinen Weg nach Deutschland schildert Maan D. vor Gericht so. Kurz nach dem Abitur im Sommer 2015 habe er sich von Syrien auf den Weg nach Deutschland gemacht, um nicht zum Militärdienst eingezogen zu werden. In Deutschland angekommen, habe er Sprachkurse und Jobs in der Lagerwirtschaft angenommen, aber bereits nach nur wenigen Monaten oder Tagen abgebrochen.
Einen islamistischen Hintergrund habe er aber von Haus aus nicht gehabt. "Wir waren normal", sagt er über die Religiösität seiner Familie. Freitagsgebet, Fasten, das regelmäßige Gebet Zuhause seien üblich gewesen.
Über das Internet zum IS
Zu Beginn seiner Zeit in Deutschland habe er noch Freunde getroffen und sei zum Sport gegangen. Über das Internet habe er dann den Weg zum IS gefunden, der für ihn den wahren Glauben darstelle. Einem längeren Vortrag über Ungläubige, das Jenseits und den wahren Glauben, den der Angeklagte für sich beansprucht, kann der Nebenkläger Ali D. nur unter Protest folgen. Immer wieder schüttelt der Vater des getöteten Irfan D. den Kopf, dreht sich zu seinen Angehörigen im Saal um und bringt seine Fassungslosigkeit zum Ausdruck.
Messerattacke im Fitnessstudio
Neun Tage nach der ersten Tat habe Maan D. das Fitnessstudio in der Nähe seiner Wohnung als Ziel ausgewählt, weil er dort so viele Menschen wie möglich habe töten wollen. Während der Schilderungen sitzt ihm eines seiner Opfer gegenüber. Maan D. starrt vor sich hin und erzählt. Neben ihm sitzen ein Beamter und ein Übersetzer. Er erzählt, dass er in dem Fitnessstudio nach einem Probetraining gefragt habe. Daraufhin sei er in die Umkleidekabine geführt worden, im Rucksack ein Sportanzug und ein Messer unter der Jacke. Seine Opfer habe er willkürlich ausgesucht. Es sei ihm nur darum gegangen viele zu töten. Sein Vorhaben sei aber erneut von Sirenen des Notrufs gestört worden.
Der verpasste Märtyrer-Tod
Obwohl Maan D. nach jeder seiner mutmaßlich begangenen Taten geflüchtet ist, behauptet er, er habe im Kampf als Märtyrer sterben wollen. Er habe das Fahndungsfoto im Internet gesehen und Zuhause mit dem Messer auf die Polizei gewartet. Die habe aber den Polizeihund in die Wohnung geschickt, was seine Pläne vereitelt habe. Ein wohl ungewollt komischer Moment, indem es im Gericht zu einem kleinen Gelächter kommt und selbst den Nebenklägern ein Schmunzeln über das Gesicht huscht. Von einem Hund erwischt zu werden, ist scheinbar kein Finale, dass sich der selbsternannte IS Terrorist vorgestellt hatte.
Der Prozess wird am 13. November fortgeführt. Bisher gibt es keine Anzeichen für direkte Kontakte des Angeklagten zum IS oder einer Terrorzelle in Deutschland. Als Zeugen werden unter anderem seine Freunde geladen, bei denen er sich nach der Tat versteckt haben soll.
Über dieses Thema berichten wir unter anderem in der WDR Lokalzeit aus Duisburg um 19:30 Uhr.